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Begräbnis-Unterstützungsverein Wallmenroth
57584 Wallmenroth/Sieg - Deutschland (Germany)

gegründet 1923

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18.01.2024 - Einladung zur Mitgliederversammlung am 21.02.2014:

Der Vorstand lädt hiermit alle Mitglieder herzlich zu unserer Mitgliederversammlung gemäß § 4 der Vereinssatzung für

        Mittwoch, 21. Februar 2024, um 18:00 Uhr

in das Glockenhaus Wallmenroth, Dorfstraße, ein.

Tagesordnung:
1. Gedenken an unsere verstorbenen Vereinsmitglieder
2. Kassenberichte und Kassenprüfungen für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023
3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021
4. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
5. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
6. Rücklagen des Vereins, Verzinsung und Auswirkung der Kapitalertragsteuer
7. Weitere Vereinsentwicklung in den kommenden Jahren
8. Aussprache und Verschiedenes

Hinweise:
Stimmberechtigt sind alle Beitrag zahlenden Mitglieder des Vereins und alle Familienangehörigen, für die von Mitgliedern regelmäßig Jahresbeiträge geleistet werden. Mitglieder und Familienangehörige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nicht stimmberechtigt. Alle Stimmberechtigten können eigene Anträge zu den Punkten der Tagesordnung stellen. Die Mitgliederversammlung ist nach § 4 der Vereinssatzung unabhängig von der Zahl der Anwesenden immer beschlussfähig!
Wir bitten alle unsere Mitglieder, sich auch aktiv in die Vereinsarbeit einzubringen! Interessenten für eine Mitwirkung im Vorstand und bei anderen Aufgaben sind gerne willkommen!
Bitte bedenken Sie, dass Sie durch Ihre Mitarbeit entscheidend dazu beitragen können, die dauernde Leistungsfähigkeit unseres Vereins zu sichern!

Wallmenroth, 18.01.2024
gez. Rudolf Theis
Vorsitzender

06.01.2024 - Beitragssatz und Sterbefall-Beihilfen 2024:

1. Erhebung der Mitgliedsbeiträge für 2024
Nach § 9 unserer Vereinssatzung vom 29.09.2021 wird für jedes Kalenderjahr der Beitragssatz neu festgelegt. Bemessungsgrundlage sind die Leistungen, die der Verein in den vorangegangenen drei Jahren für Sterbefälle aufgewendet hat:

2021 = 14 Sterbefälle, Gesamtleistung = 6.300,00 EUR,
2022 = 18 Sterbefälle, Gesamtleistung = 7.250,00 EUR,
2023 = 10 Sterbefälle, Gesamtleistung = 4.000,00 EUR.

In den letzten drei Jahren sind für 42 Sterbefälle 17.550,00 EUR an Beihilfen ausgezahlt worden. Der Mittelwert pro Jahr beträgt 5.850,00 EUR. Dieser Mittelwert wird durch die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder geteilt. Die Mitgliederzahl (nur beitragspflichtige Personen) ist wegen 10 Sterbefällen und 1 Austritt auf 362 Personen per 31.12.2023 zurückgegangen.

Bei 362 Beitragspflichtigen errechnet sich eine Beitragsumlage von 16,16 EUR pro Mitglied – abgerundet 16 EUR.

2024 werden pro beitragspflichtiger Person 16,00 EUR erhoben.

 2. Einzug der Beiträge 2024 per SEPA-Basislastschrift

Wenn Sie uns eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, wird Ihr Beitrag zum 31.01.2024 vom Girokonto per SEPA-Basislastschrift eingezogen. Sollten sich Änderungen Ihrer Bankverbindung ergeben oder sich die/der Kontoinhaber/in geändert haben, wollen Sie dies bitte unserem Kassierer bis 20.01.2024 mitteilen. Bei Rückbelastungen wegen fehlerhafter Bankverbindung entstehen dem Verein zusätzliche Kosten, die wir an die betreffenden Mitglieder weiterberechnen müssen!
Bei allen Änderungen Ihrer Bankverbindung oder des Kontoinhabers ist ein neues SEPA-Basislastschriftmandat mit eigenhändiger Unterschrift erforderlich! Einen Vordruck für das Mandat finden Sie unter den Dokumenten auf unserer Internetseite www.beg-wallmenroth.de.

3. Sterbefall-Beihilfesatz im Jahr 2024

Für die Höhe der Sterbefall-Beihilfen wird nach § 5 der Satzung die Zahl der zum 31.12.2023 beitragspflichtigen Mitglieder zugrunde gelegt. Bei 362 beitragspflichtigen Mitgliedern ergibt sich für alle im Jahr 2024 eintretenden Sterbefälle ein Beihilfesatz von 400 EUR.
Von Sterbefall-Beihilfen werden ggf. nicht bezahlte Mitgliedsbeiträge abgezogen.

 

02.01.2023 - Beitragssatz und Sterbefall-Beihilfen 2023:

1. Erhebung der Mitgliedsbeiträge für 2023
Nach § 9 unserer Vereinssatzung vom 29.09.2021 wird für jedes Kalenderjahr der Beitragssatz neu festgelegt. Bemessungsgrundlage sind die Leistungen, die der Verein in den vorangegangenen drei Jahren für Sterbefälle aufgewendet hat:
2020 = 12 Sterbefälle, Gesamtleistung = 5.400,00 EUR,
2021 = 14 Sterbefälle, Gesamtleistung = 6.300,00 EUR,
2022 = 18 Sterbefälle, Gesamtleistung = 7.250,00 EUR.

In den letzten drei Jahren sind für 44 Sterbefälle 18.950,00 EUR an Beihilfen ausgezahlt worden. Der Mittelwert pro Jahr beträgt 6.316,67 EUR. Dieser Mittelwert wird durch die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder geteilt. Die Mitgliederzahl (nur beitragspflichtige Personen) ist durch 18 Sterbefälle und 5 Austritte auf 373 Personen per 31.12.2022 zurückgegangen. Bei 373 Beitragspflichtigen errechnet sich eine Beitragsumlage von 16,93 EUR pro Mitglied – aufgerundet 17 EUR.

2023 werden pro beitragspflichtiger Person 17,00 EUR erhoben.


2. Einzug der Beiträge 2023 per SEPA-Basislastschrift
Wenn Sie uns eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, wird Ihr Beitrag zum 31.01.2023 vom Girokonto per SEPA-Basislastschrift eingezogen. Sollten sich Änderungen Ihrer Bankverbindung ergeben oder sich die/der Kontoinhaber/in geändert haben, wollen Sie dies bitte unserem Kassierer bis 20.01.2023 mitteilen. Bei Rückbelastungen wegen fehlerhafter Bankverbindung entstehen dem Verein zusätzliche Kosten, die wir an die betreffenden Mitglieder weiterberechnen müssen!
Bei allen Änderungen Ihrer Bankverbindung oder des Kontoinhabers ist ein neues SEPA-Basislastschriftmandat mit eigenhändiger Unterschrift erforderlich! Einen Vordruck für das Mandat finden Sie unter: Dokumente.

3. Sterbefall-Beihilfesatz im Jahr 2023
Für die Höhe der Sterbefall-Beihilfen wird nach § 5 der Satzung die Zahl der zum 31.12.2022 beitragspflichtigen Mitglieder zugrunde gelegt. Bei 373 beitragspflichtigen Mitgliedern ergibt sich für alle im Jahr 2023 eintretenden Sterbefälle ein Beihilfesatz von 400 EUR.
Von Sterbefall-Beihilfen werden ggf. nicht bezahlte Mitgliedsbeiträge abgezogen.

 

05.01.2022 - Beitragssatz und Sterbefall-Beihilfen 2022:

1. Erhebung der Mitgliedsbeiträge für 2022

Nach § 9 unserer Vereinssatzung vom 29.09.2021 wird für jedes Kalenderjahr der Beitragssatz neu festgelegt. Bemessungsgrundlage sind die Leistungen, die der Verein in den vorangegangenen drei Jahren für Sterbefälle aufgewendet hat:

2019 =  13 Sterbefälle, Gesamtleistung =  5.850,00 EUR,
2020 =  12 Sterbefälle, Gesamtleistung =  5.400,00 EUR,
2021 =  14 Sterbefälle, Gesamtleistung =  6.300,00 EUR.

In den letzten drei Jahren sind für 39 Sterbefälle 17.550,00 EUR an Beihilfen ausgezahlt worden. Der Mittelwert pro Jahr beträgt 5.850,00 EUR. Dieser Mittelwert wird durch die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder geteilt. Die Mitgliederzahl (nur beitragspflichtige Personen) ist durch 14 Sterbefälle und einen Austritt auf 394 Personen per 31.12.2021 zurückgegangen.

Bei 394 Beitragspflichtigen errechnet sich eine Beitragsumlage von 14,85 EUR pro Mitglied. Dieser Beitragssatz wird nach § 9 unserer Satzung auf volle 15 Euro aufgerundet.
 
2022 werden pro beitragspflichtiger Person 15,00 EUR erhoben.

 2. Einzug der Beiträge 2022 per SEPA-Basislastschrift
Wenn Sie uns eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, wird Ihr Beitrag zum 31.01.2022 vom Girokonto per SEPA-Basislastschrift eingezogen. Sollten sich Änderungen Ihrer Bankverbindung ergeben oder sich die/der Kontoinhaber/in geändert haben, wollen Sie dies bitte unserem Kassierer bis 20.01.2022 mitteilen. Bei Rückbelastungen wegen fehlerhafter Bankverbindung entstehen dem Verein zusätzliche Kosten, die wir an die betreffenden Mitglieder weiterberechnen müssen!
Bei allen Änderungen Ihrer Bankverbindung oder des Kontoinhabers ist ein neues SEPA-Basislastschriftmandat mit eigenhändiger Unterschrift erforderlich! Einen Vordruck für das Mandat finden Sie unter den Dokumenten auf unserer Internetseite www.beg-wallmenroth.de.

3. Sterbefall-Beihilfesatz im Jahr 2022
Für die Höhe der Sterbefall-Beihilfen wird nach § 5 der Satzung die Zahl der zum 31.12.2021 beitragspflichtigen Mitglieder zugrunde gelegt. Bei einer Zahl von 394 beitragspflichtigen Mitgliedern ergibt sich für alle im Jahr 2022 eintretenden Sterbefälle ein Beihilfesatz von 400 EUR.
Von Sterbefall-Beihilfen werden ggf. nicht bezahlte Mitgliedsbeiträge abgezogen.

 

14.10.2021 - Neue Vereinsvorstand beschloss seine Aufgabenverteilung:

Die am 29.09.2021 gewählten Vorstandsmitglieder haben in ihrer 1. Sitzung am 14.10.2021 die folgenden Personen für die drei Vereinsämter gewählt.

Vorsitzender: Rudolf Theis
Schriftführer: Hubert Behner
Kassierer: Wolfgang Dingeldein

Die Kontaktdaten der v. g. Personen werden im Impressum veröffentlicht.

 

29.09.2021 - Neue Vereinssatzung in der Mitgliederversammlung 2021 beschlossen:

Die Mitgliederversammlung vom 29.09.2021 hat nach ausführlicher Beratung eine neue Vereinssatzung beschlossen, die mit Wirkung vom 29.09.2021 gilt.

Wesentlicher Bestandteil der neuen Satzung ist, dass bis zu 10 Vereinsmitglieder in das Vorstandsteam gewählt werden können. Das Vorstandsteam regelt danach selbstständig die Aufgabenverteilung auf die Funktionen Vorsitzende(r), Schriftführer/in und Kassenverwalter/in. Wie bisher vertritt der/die Vorsitzende den Verein nach außen. Die Wahlzeit der Mitglieder des Vorstands beträgt künftig vier Jahre.

In das neue Vorstandsteam wurden die Mitglieder Hubert Behner, Hermann-Josef Daube, Monika Kleinhenz, Klaus König, Günter Langenbach, Rudolf Theis, Christoph Woywode und Wolfgang Dingeldein gewählt. Der neue Vorstand tritt am 14.10.2021 zu seiner ersten Sitzung zusammen.

Die Kassenprüfung werden künftig die Mitglieder Werner Kleinhenz und Antje Rödder übernehmen, die hierfür vorgeschlagen und gewählt wurden. Die letzten drei Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 waren bereits von den bisherigen Kassenprüfern geprüft worden. Die Versammlung erteilte den bisherigen Vorstandsmitgliedern die Entlastung.

 

31.08.2021 - Einladung zur Mitgliederversammlung 2021:

Der Vorstand lädt hiermit alle Mitglieder herzlich zu unserer Mitgliederversammlung gemäß § 4 der Vereinssatzung für

Mittwoch, 29. September 2021, um 19:00 Uhr

in die Unterkirche Wallmenroth, Kirchstraße, ein.

 Tagesordnung:

1. Kassenberichte für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020
2. Berichte der Kassenprüfer über die Prüfung der Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020
3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
4. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
5. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020
6. Änderung der Vereinssatzung
     a) Vorstellung des Satzungsentwurfs und Aussprache
     b) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung

7. Neuwahl des Vorstands
8. Neuwahl von zwei Kassenprüfer/innen
9. Aussprache und Verschiedenes

Hinweise:
Stimmberechtigt sind alle Beitrag zahlenden Mitglieder des Vereins und alle Familienangehörigen, für die von Mitgliedern regelmäßig Jahresbeiträge geleistet werden. Mitglieder und Familienangehörige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nicht stimmberechtigt. Alle Stimmberechtigten können eigene Anträge zu den Punkten der Tagesordnung stellen oder Personen für die Wahl des Vorstands und der Kassenprüfer/innen vorschlagen. Die Mitgliederversammlung ist nach § 4 der Vereinssatzung unabhängig von der Zahl der Anwesenden immer beschlussfähig!

Für die Teilnahme sind die Bestimmungen der geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz zu beachten!
Es gilt die sogenannte "3-G-Regel":
Wer nicht gegen COVID-19 geimpft oder genesen ist, muss bei Veranstaltungen in Innenräumen einen Test-Nachweis vorweisen können.
Der Test-Nachweis kann durch einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, erbracht werden.

Die 3-G-Regel gilt seit dem 23.08.2021 für alle Veranstaltungen in Innenräumen!
Wir bitten bei der Teilnahme an der Versammlung um Beachtung und Vorlage der entsprechenden Nachweise! Bringen Sie bitte Ihren Impfnachweis oder einen Test-Nachweis mit! Vielen Dank!

Alle Teilnehmer haben eine zugelassene Gesichts-Schutzmaske zu tragen!

Wir bitten alle unsere Mitglieder, sich auch aktiv in die Vereinsarbeit einzubringen! Interessenten für eine Mitwirkung im Vorstand und bei anderen Aufgaben sind gerne willkommen! Bitte bedenken Sie, dass Sie durch Ihre Mitarbeit entscheidend dazu beitragen können, die dauernde Leistungsfähigkeit unseres Vereins zu sichern!

Wallmenroth, 31.08.2021

gez. Rudolf Theis
Vorsitzender

05.01.2021 - Mitgliedsbeitrag und Beihilfesatz für 2021 wurden festgelegt:

1. Erhebung der Mitgliedsbeiträge für 2021
Nach § 9 der Vereinssatzung vom 20.04.2007, der 1. Änderung vom 11.03.2008 und der 2. Änderung vom 01.03.2011 wird für jedes Kalenderjahr der Beitragssatz neu festgelegt. Bemessungsgrundlage sind die Leistungen, die der Verein in den letzten drei Jahren zuvor für Sterbefälle aufgewendet hat:

2018 =  13 Sterbefälle, Gesamtleistung =  6.500,00 EUR,
2019 =  13 Sterbefälle, Gesamtleistung =  5.850,00 EUR,
2020 =  12 Sterbefälle, Gesamtleistung =  5.400,00 EUR.

In den letzten drei Jahren sind für 38 Sterbefälle 17.750,00 EUR an Beihilfen ausgezahlt worden. Der Mittelwert pro Jahr beträgt 5.916,67 EUR. Dieser Mittelwert wird durch die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder geteilt. Die Mitgliederzahl (nur beitragspflichtige Personen) ist durch 12 Sterbefälle, zwei Austritte und einen Eintritt in die Beitragspflicht von 420 Personen (01.01.2020) auf 407 Personen per 01.01.2021 zurückgegangen.

Bei 407 Beitragspflichtigen errechnet sich eine Beitragsumlage von 14,54 EUR pro Mitglied. Dieser Beitragssatz ist nach § 9 unserer Satzung auf volle 15 Euro aufzurunden.
 
2021 werden pro beitragspflichtiger Person 15,00 EUR erhoben.

2. Einzug der Beiträge 2021 per SEPA-Basislastschrift
Wenn Sie uns eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, wird Ihr Beitrag zum 29.01.2021 vom Girokonto per SEPA-Basislastschrift eingezogen. Sollten sich Änderungen Ihrer Bankverbindung ergeben oder sich der Kontoinhaber geändert haben, wollen Sie dies unserem Kassierer bitte bis spätestens 20.01.2021 mitteilen. Bei Rückbelastungen wegen fehlerhafter Bankverbindung entstehen dem Verein zusätzliche Kosten, die wir an die betreffenden Mitglieder weiterberechnen müssen!
Bei allen Änderungen Ihrer Bankverbindung oder des Kontoinhabers ist ein neues SEPA-Basislastschriftmandat mit eigenhändiger Unterschrift erforderlich! Einen Vordruck für das Mandat finden Sie unter den Dokumenten auf unserer Internetseite www.beg-wallmenroth.de.

3. Sterbefall-Beihilfesatz im Jahr 2021
Für die Höhe der Sterbefall-Beihilfen wird nach § 5 der Satzung die Zahl der zum 31.12.2020 beitragspflichtigen Mitglieder zugrunde gelegt. Bei einer Zahl von 407 beitragspflichtigen Mitgliedern ergibt sich für alle im Jahr 2021 eintretenden Sterbefälle weiterhin ein Beihilfesatz von 450 EUR. Von Sterbefall-Beihilfen werden ggf. nicht bezahlte Mitgliedsbeiträge abgezogen.

4. Termin für die Jahres-Mitgliederversammlung 2021:
Der Termin für unsere nächste Mitgliederversammlung wird noch festgelegt und die Einladung zur gegebenen Zeit im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain veröffentlicht.

 

06.11.2020 - Mitgliederversammlung 2020 wird wegen COVID-19 Situation auf 2021 verschoben!

Wegen der zurzeit stark steigenden COVID-19-Infektionszahlen hat der Vorstand des Vereins entschieden, seine nächste Mitgliederversammlung erst im Frühjahr oder Frühsommer 2021 durchzuführen.

Die reguläre Wahlperiode des Vorstands und der Kassenprüfer läuft in 2020 ab. Neuwahlen sind aber derzeit nicht zwingend notwendig. Der bisherige Vorstand bleibt gem. § 5 des Bundesgesetzes vom 27.03.2020 zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht weiter legitimiert!

Alle Vorstandsmitglieder haben sich bereit erklärt, ihr Amt bis zur nächsten Mitgliederversammlung fortzuführen!

Bei der nächsten Versammlung sind die Neuwahlen des Vorstands und der Kassenprüfer nachzuholen. Der Verein sucht dringend interessierte Mitglieder, die bereit wären, ein Amt im Vorstand oder für die Kassenprüfung zu übernehmen! Aus Altersgründen der bisherigen Vorstandsmitglieder braucht der Verein unbedingt das Interesse jüngerer Mitglieder, die sich künftig mit engagieren möchten!

Lag unsere Mitgliederzahl vor 15 Jahren noch bei über 700 Personen, so ist sie inzwischen auf 411 Personen gesunken! Bei Erreichen eines Limits von 400 Personen sieht unsere Vereinssatzung vor, dass über die Fortführung des Vereins insgesamt neu abzustimmen und die Satzung anzupassen ist! Auch aus weiteren Gründen wird eine Satzungsänderung empfohlen.

Heute hat der Verein überwiegend Mitglieder, die das 60. Lebensjahr bereits deutlich überschritten haben und die jungen Menschen im Ort sind leider nur sehr selten bereit für eine Mitgliedschaft. Dadurch setzt sich leider der Mitgliederschwund ungebremst fort!

Dem Verein fehlt also eine nachhaltige Mitgliedersubstanz, um seine Arbeit und Leistungsfähigkeit langfristig sicherzustellen. Zwar ist die Finanzlage derzeit noch sehr stabil, aber bereits in wenigen Jahren dürften die Reserven aufgebraucht sein. Für die dann verbleibenden 50 - 100 Mitglieder könnte wahrscheinlich keine wirtschaftlich bedeutsame Kapitaldeckung mehr gesichert werden, zumal seit Jahren vom Verein keine Zinseinnahmen mehr erzielt werden konnten.

Seit 2007 enthält die Vereinssatzung eine Regelung, dass bei Unterschreiten einer Mitgliederzahl von 400 Personen über die Fortführung oder Auflösung des Vereins zu beschließen ist.

Über den Termin für die Mitgliederversammlung 2021 wird zur gegebenen Zeit informiert!

 

02.01.2019 - Mitgliedsbeitrag und Beihilfesatz für 2019 wurden festgelegt:

1. Erhebung der Mitgliedsbeiträge für 2019
Nach § 9 der Vereinssatzung vom 20.04.2007, der 1. Änderung vom 11.03.2008 und der 2. Änderung vom 01.03.2011 wird für jedes Kalenderjahr der Beitragssatz neu festgelegt. Bemessungsgrundlage sind die Leistungen, die der Verein in den letzten drei Jahren zuvor bei Sterbefällen aufgewendet hat:

2016 = 12 Sterbefälle, Gesamtleistung = 6.000,00 EUR,
2017 = 7 Sterbefälle, Gesamtleistung = 3.500,00 EUR,
2018 = 13 Sterbefälle, Gesamtleistung = 6.500,00 EUR,

In den letzten drei Jahren sind für 32 Sterbefälle 16.000,00 EUR an Beihilfen ausgezahlt worden. Der Mittelwert pro Jahr beträgt 5.333,33 EUR. Dieser Mittelwert wird durch die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder geteilt. Die Mitgliederzahl (nur beitragspflichtige Personen) ist durch 13 Sterbefälle und 4 Austritte von 455 Personen (01.01.2018) auf 438 Personen per 01.01.2019 gesunken.

Bei 438 Beitragspflichtigen errechnet sich eine Beitragsumlage von 12,18 EUR pro Mitglied. Dieser Beitragssatz ist nach unserer Satzung auf volle Euro zu runden. Die Satzung sieht vor, dass der Vorstand den Beitrag abweichend von dieser Grund-Berechnungsformel festlegen kann.Der Vorstand hat einstimmig entschieden, für 2019 den gleichen Beitrag von 13,00 EUR wie in den beiden Vorjahren zu erheben. Dies dient der weiteren Rücklagensicherung im Hinblick auf die permanente Verringerung unserer Mitgliederzahlen.

2019 werden pro beitragspflichtiger Person 13,00 EUR erhoben.

2. Einzug der Beiträge 2019 per SEPA-Basislastschrift
Wenn Sie uns als Mitglied eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, wird Ihr Beitrag zum 31.01.2019 vom Girokonto per SEPA-Basislastschrift eingezogen. Sollten sich Änderungen Ihrer Bankverbindung ergeben oder sich der Kontoinhaber geändert haben, wollen Sie dies unserem Kassierer bitte bis spätestens 16.01.2019 mitteilen. Bei Rückbelastungen wegen fehlerhafter Bankverbindung entstehen dem Verein zusätzliche Kosten, die wir an die betreffenden Mitglieder weiterberechnen müssen!
Bei allen Änderungen Ihrer Bankverbindung oder des Kontoinhabers ist ein neues SEPA-Basislastschriftmandat mit eigenhändiger Unterschrift erforderlich! Einen Vordruck für das Mandat finden Sie unter den Dokumenten auf unserer Internetseite www.beg-wallmenroth.de.

3. Sterbefall-Beihilfesatz im Jahr 2019
Für die Höhe der Sterbefall-Beihilfen wird die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder per 31.12.2018 nach § 5 der Satzung zugrunde gelegt. Bei einer Zahl von 438 beitragspflichtigen Mitgliedern ergibt sich für alle im Jahr 2019 eintretenden Sterbefälle ein Beihilfesatz von 450 EUR.
Von Sterbefall-Beihilfen werden nicht bezahlte Mitgliedsbeiträge abgezogen.

Leider erfolgten in den letzten Jahren keine Neueintritte, so dass die Mitgliederverluste aufgrund von Sterbefällen und Austritten genau wie in den Vorjahren nicht kompensiert werden konnten. Wir bitten Sie trotzdem, unter Verwandten, Nachbarn und Bekannten für unseren Verein zu werben!

Familienvorteile: Eltern mit Kindern unter 16 Jahren können ihre Kinder beitragsfrei im Verein anmelden, wenn beide Elternteile bereits dem Verein angehören! Bei Alleinerziehenden reicht eine Mitgliedschaft des jeweiligen erziehenden Elternteils für die Beitragsfreiheit der Kinder! Auch wenn nur ein Elternteil im Verein Mitglied ist, wird für dessen Kinder ein vergünstigter Beitragssatz gewährt!
Damit die beitragsfreie oder beitragsermäßigte Vereinsmitgliedschaft von Kindern wirksam wird, ist es aber erforderlich, das jeweilige Kind beim Vereinsvorsitzenden oder dem Kassierer anzumelden. Wir empfehlen allen Familien, ihre Anmeldungen nachzuholen, soweit dies bisher versäumt worden ist.

4. Termin für die Jahres-Mitgliederversammlung 2019:
Der Termin für unsere nächste Mitgliederversammlung wird noch festgelegt und die Einladung zur gegebenen Zeit im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain veröffentlicht.

Wallmenroth, 2. Januar 2019
Der Vorstand
gez. Rudolf Theis, Vorsitzender

30.09.2018 - Begräbnis-Unterstützungsverein will Vorstand erweitern - anderenfalls droht ab 2020 die Auflösung des Vereins!

Unser Verein besteht seit 95 Jahren und hat sich wirtschaftlich in sehr gesunden Strukturen entwickelt, so dass auch in den nächsten Jahren die Finanzierung der Vereinsleistungen möglich sein wird. Das 2007 eingeführte Beitrags- und Leistungskonzept hat sich bisher gut bewährt.

Der Vereinsvorstand besteht satzungsgemäß nur aus drei Mitgliedern, die bis zum Jahr 2020 gewählt worden sind.

Um sicherzustellen, dass die Vereinsarbeit auch ab dem Jahr 2020 kontinuierlich fortgeführt werden kann, denkt der Vorstand seit längerer Zeit darüber nach, jüngere Vereinsmitglieder in seine Arbeit einzubeziehen. Dies ist sehr wichtig, weil bei nur drei Personen im Vorstand bei Ausscheiden wegen Krankheit oder aus Altersgründen kein adäquater Ersatz bereit stehen würde. Mit einem vergrößerten Team könnten auftretende Lücken leicht ausgeglichen werden.

"Wir möchten gerne die Zahl der Vorstandsmitglieder anheben, um ein Nachrücken von jüngeren Personen frühzeitig zu ermöglichen!" So der Vereinsvorsitzende Rudolf Theis. Die Vereinssatzung könnte bereits im kommenden Jahr entsprechend angepasst werden.

Aber es müssten sich zuerst einmal motivierte Vereinsmitglieder finden, die sich in die Vorstandsarbeit einbringen würden!
Theis: "So viel Arbeit kommt da gar nicht auf das einzelne Mitglied zu! Die Zahl der Sitzungen und Versammlungen ist sehr überschaubar!"

Viele Mitglieder wurden bereits in den letzten Monaten angesprochen, ob sie sich eine Mitarbeit vorstellen können - bisher leider ohne Erfolg!

Was wird aus dem Verein, wenn sich keine geeigneten Leute mehr für die Vorstandsposten finden?
Theis: "Dann bleibt uns leider nur die Alternative, den Verein im Jahr 2020 aufzulösen!"
Das wäre sicherlich ein Schritt, der nicht im Sinne der Mitglieder wäre, die überwiegend seit vielen Jahrzehnten dazu gehören. Aber unter diesen Umständen auch nicht vermeidbar!

Deshalb heute die dringende Bitte des Vorstands an alle Vereinsmitglieder:
"Bitte überlegen Sie sich, ob Sie etwas für den Verein tun können/möchten!"

Interessierte wenden sich bitte an den Vereinsvorsitzenden Rudolf Theis, Tel. 02741 4734, oder an die beiden anderen Vorstandsmitglieder Günter Langenbach und Wolfgang Dingeldein.

 

16.02.2018 - Einladung zur Mitgliederversammlung am 8. März 2018:

Der Vorstand lädt hiermit alle Mitglieder herzlich zu unserer Mitgliederversammlung gemäß § 4 der Vereinssatzung für

Donnerstag, 8. März 2018, um 19:30 Uhr

in das Glockenhaus Wallmenroth ein.


Tagesordnung:

1. Kassenbericht für das Geschäftsjahres 2017

2. Bericht der Kassenprüfer über die Prüfung des Geschäftsjahres 2017

3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

4. Genehmigung des Beitragssatzes für das Geschäftsjahr 2018

5. Mittelfristige Entwicklungsprognose für den Verein

6. Aussprache und Verschiedenes

Hinweise:
Stimmberechtigt sind alle Beitrag zahlenden Mitglieder des Vereins und alle Familienangehörigen, für die von Mitgliedern regelmäßig Jahresbeiträge geleistet werden. Mitglieder und Familienangehörige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nicht stimmberechtigt. Alle Stimmberechtigten können eigene Anträge zu den Punkten der Tagesordnung stellen. Die Mitgliederversammlung ist nach § 4 der Vereinssatzung unabhängig von der Zahl der Anwesenden immer beschlussfähig!

Wir bitten alle unsere Mitglieder, sich auch aktiv in die Vereinsarbeit einzubringen! Interessenten für eine Mitwirkung im Vorstand und bei anderen Aufgaben sind gerne willkommen!

Bitte bedenken Sie, dass Sie durch Ihre Mitarbeit entscheidend dazu beitragen können, die dauernde Leistungsfähigkeit unseres Vereins zu sichern!

Wallmenroth, 16.02.2018
gez. Rudolf Theis, Vorsitzender

11.01.2018 - Mitgliedsbeitrag und Beihilfesatz für 2018 wurden festgelegt:

1. Erhebung der Mitgliedsbeiträge für 2018

Nach § 9 der Vereinssatzung vom 20.04.2007, der 1. Änderung vom 11.03.2008 und der 2. Änderung vom 01.03.2011 wird für jedes Kalenderjahr der Beitragssatz neu festgelegt. Bemessungsgrundlage sind die Leistungen, die der Verein in den letzten drei Jahren zuvor bei Sterbefällen aufgewendet hat:

2015 = 12 Sterbefälle, Gesamtleistung = 6.000,00 EUR,
2016 = 12 Sterbefälle, Gesamtleistung = 6.000,00 EUR,
2017 =  7 Sterbefälle, Gesamtleistung = 3.500,00 EUR,

In den letzten drei Jahren sind für 31 Sterbefälle 15.500,00 EUR an Beihilfen ausgezahlt worden. Der Mittelwert pro Jahr beträgt 5.166,67 EUR. Dieser Mittelwert wird durch die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder geteilt. Die Mitgliederzahl (nur beitragspflichtige Personen) ist von 468 Personen (01.01.2017) auf 455 Personen per 01.01.2018 gesunken. Bei 455 Beitragspflichtigen errechnet sich eine Beitragsumlage von 11,36 EUR pro Mitglied. Dieser Beitragssatz ist nach unserer Satzung auf volle Euro aufzurunden. Die Satzung sieht vor, dass der Vorstand den Beitrag abweichend von dieser Grund-Berechnungsformel festlegen kann.

Der Vorstand hat einstimmig entschieden, für 2018 den gleichen Beitrag von 13,00 EUR wie in 2017 zu erheben. Dies dient der weiteren Rücklagensicherung im Hinblick auf die permanente Verringerung unserer Mitgliederzahlen.

2018 werden pro beitragspflichtiger Person 13,00 EUR erhoben.

2. Einzug der Beiträge 2018 per SEPA-Basislastschrift

Wenn Sie uns als Mitglied eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, wird Ihr Beitrag zum 31.01.2018 vom Girokonto per SEPA-Basislastschrift eingezogen. Sollten sich Änderungen Ihrer Bankverbindung ergeben oder sich der Kontoinhaber geändert haben, wollen Sie dies unserem Kassierer bitte bis spätestens 16.01.2018 mitteilen. Bei Rückbelastungen wegen fehlerhafter Bankverbindung entstehen dem Verein zusätzliche Kosten, die wir an die betreffenden Mitglieder weiterberechnen müssen!
Bei allen Änderungen Ihrer Bankverbindung oder des Kontoinhabers ist ein neues SEPA-Basislastschriftmandat mit eigenhändiger Unterschrift erforderlich! Einen Vordruck für das Mandat finden Sie unter den Dokumenten auf unserer Internetseite.

3. Sterbefall-Beihilfesatz im Jahr 2018

Für die Höhe der Sterbefall-Beihilfen wird die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder per 31.12.2017 nach § 5 der Satzung zugrunde gelegt. Bei einer Zahl von 455 beitragspflichtigen Mitgliedern ergibt sich für alle im Jahr 2018 eintretenden Sterbefälle ein Beihilfesatz von 500 EUR.
Von Sterbefall-Beihilfen werden ggf. nicht bezahlte Mitgliedsbeiträge abgezogen.

Leider erfolgten in den letzten Jahren keine Neueintritte, so dass die Mitgliederverluste aufgrund von Sterbefällen und Austritten genau wie in den Vorjahren nicht kompensiert werden konnten. Wir bitten Sie trotzdem, unter Verwandten, Nachbarn und Bekannten für unseren Verein zu werben!

Familienvorteile: Eltern mit Kindern unter 16 Jahren können ihre Kinder beitragsfrei im Verein anmelden, wenn beide Elternteile bereits dem Verein angehören! Bei Alleinerziehenden reicht eine Mitgliedschaft des jeweiligen erziehenden Elternteils für die Beitragsfreiheit der Kinder! Auch wenn nur ein Elternteil im Verein Mitglied ist, wird für dessen Kinder ein vergünstigter Beitragssatz gewährt!
Damit die beitragsfreie oder beitragsermäßigte Vereinsmitgliedschaft von Kindern wirksam wird, ist es aber erforderlich, das jeweilige Kind beim Vereinsvorsitzenden oder dem Kassierer anzumelden. Wir empfehlen allen Familien, ihre Anmeldungen nachzuholen, soweit diese bisher versäumt worden sind.

4. Termin für die Jahres-Mitgliederversammlung 2018:

Wir haben den Termin für unsere jährliche Mitgliederversammlung für den 08.03.2018 vorgemerkt. Unsere konkrete Einladung erfolgt Ende Februar über eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt.

Wallmenroth, 2. Januar 2018
Der Vorstand gez. Rudolf Theis, Vorsitzender

10.04.2017 - Einladung zur Mitgliederversammlung 2017:

Der Vorstand lädt hiermit alle Mitglieder herzlich zu unserer Mitgliederversammlung gemäß § 4 der Vereinssatzung für

Montag, 8. Mai 2017, um 19:00 Uhr

in das Glockenhaus Wallmenroth ein.

Tagesordnung:

1. Bericht der Kassenprüfer für die Prüfung des Geschäftsjahres 2016

2. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

3. Neuwahl des Vorstands (Vorsitzender, Schriftführer und Kassierer)

4. Neuwahl von zwei Kassenprüfern für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019

5. Genehmigung des Beitragssatzes für das Geschäftsjahr 2017

6. Aussprache und Verschiedenes

Hinweise:
Stimmberechtigt sind alle Beitrag zahlenden Mitglieder des Vereins und alle Familienangehörigen, für die von Mitgliedern regelmäßig Jahresbeiträge geleistet werden. Mitglieder und Familienangehörige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nicht stimmberechtigt. Alle Stimmberechtigten können eigene Anträge zu den Punkten der Tagesordnung stellen. Die Mitgliederversammlung ist nach § 4 der Vereinssatzung unabhängig von der Zahl der Anwesenden immer beschlussfähig!

Wir bitten alle unsere Mitglieder, sich auch aktiv in die Vereinsarbeit einzubringen! Interessenten für eine Mitwirkung im Vorstand und bei sonstigen Aufgaben sind gerne willkommen!

Bitte bedenken Sie, dass Sie durch Ihre Mitarbeit entscheidend dazu beitragen können, die dauernde Leistungsfähigkeit unseres Vereins zu sichern!

Kandidaten für Vorstandsämter oder für die Kassenprüfungstätigkeit bitten wir, sich vor der Versammlung beim Vorstand zu melden!

Wallmenroth, 10.04.2017

gez. Rudolf Theis
Vorsitzender

13.01.2017 - Mitgliedsbeitrag und Beihilfesatz für 2017 wurden festgelegt:

1. Erhebung der Mitgliedsbeiträge für 2017
Nach § 9 der Vereinssatzung vom 20.04.2007, der 1. Änderung vom 11.03.2008 und der 2. Änderung vom 01.03.2011 wird für jedes Kalenderjahr der Beitragssatz neu festgelegt. Bemessungsgrundlage sind die Leistungen, die der Verein in den letzten drei Jahren zuvor bei Sterbefällen aufgewendet hat:

2014 = 11 Sterbefälle, Gesamtleistung = 6.050,00 EUR,
2015 = 12 Sterbefälle, Gesamtleistung = 6.000,00 EUR,
2016 = 12 Sterbefälle, Gesamtleistung = 6.000,00 EUR.

In den letzten drei Jahren sind für 35 Sterbefälle 18.050,00 EUR an Beihilfen ausgezahlt worden. Der Mittelwert pro Jahr beträgt 6.016,67 EUR. Dieser Mittelwert wird durch die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder geteilt. Die Mitgliederzahl (nur beitragspflichtige Personen) ist von 479 Personen (01.01.2016) auf 468 Personen per 01.01.2017 gesunken.

Bei 468 Beitragspflichtigen errechnet sich eine Beitragsumlage von 12,86 EUR pro Mitglied. Dieser Beitragssatz wird nach unserer Satzung auf 13 EUR aufgerundet. Damit gilt für 2017 ein um 2 EUR gegenüber dem Vorjahr verringerter Beitragssatz! Von 2007 bis 2009 wurde ein Jahresbeitrag von 14 EUR erhoben, für die Jahre 2010 bis 2015 konnte er aufgrund günstiger Entwicklungen mit 12 EUR konstant niedrig gehalten werden. 2016 mussten wegen hoher Fallzahlen 15 EUR erhoben werden.

2017 werden pro beitragspflichtiger Person 13,00 EUR erhoben.

2. Einzug der Beiträge 2017 per SEPA-Basislastschrift
Wenn Sie uns als Mitglied eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, wird Ihr Beitrag zum 31.01.2017 vom Girokonto per SEPA-Basislastschrift eingezogen. Sollten sich Änderungen Ihrer Bankverbindung ergeben oder sich der Kontoinhaber geändert haben, wollen Sie dies unserem Kassierer bitte bis spätestens 16.01.2017 mitteilen. Bei Rückbelastungen wegen fehlerhafter Bankverbindung entstehen dem Verein zusätzliche Kosten, die wir an die betreffenden Mitglieder weiterberechnen müssen!

Bei allen Änderungen Ihrer Bankverbindung oder des Kontoinhabers ist ein neues SEPA-Basislastschriftmandat mit eigenhändiger Unterschrift erforderlich! Einen Vordruck für das Mandat finden Sie unter den Dokumenten auf unserer Internetseite www.beg-wallmenroth.de.

3. Sterbefall-Beihilfesatz im Jahr 2017
Für die Höhe der Sterbefall-Beihilfen wird die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder per 31.12.2016 nach § 5 der Satzung zugrunde gelegt. Bei einer Zahl von 468 beitragspflichtigen Mitgliedern ergibt sich für alle im Jahr 2017 eintretenden Sterbefälle ein Beihilfesatz von 500 EUR.
Von Sterbefall-Beihilfen werden ggf. nicht bezahlte Mitgliedsbeiträge abgezogen.

Leider erfolgten in 2016 keine Neueintritte, so dass die Mitgliederverluste aufgrund von Sterbefällen und Austritten genau wie in den Vorjahren nicht kompensiert werden konnten. Wir bitten Sie trotzdem, unter Verwandten, Nachbarn und Bekannten für unseren Verein zu werben!

Familienvorteile: Eltern mit Kindern unter 16 Jahren können ihre Kinder beitragsfrei im Verein anmelden, wenn beide Elternteile bereits dem Verein angehören! Bei Alleinerziehenden reicht eine Mitgliedschaft des jeweiligen erziehenden Elternteils für die Beitragsfreiheit der Kinder! Auch wenn nur ein Elternteil im Verein Mitglied ist, wird für dessen Kinder ein vergünstigter Beitragssatz gewährt!
Damit die beitragsfreie oder beitragsermäßigte Vereinsmitgliedschaft von Kindern wirksam wird, ist es aber erforderlich, das jeweilige Kind beim Vereinsvorsitzenden oder dem Kassierer anzumelden. Wir empfehlen allen Familien, ihre Anmeldungen nachzuholen, soweit diese bisher versäumt worden sind.

4. Termin für die Jahres-Mitgliederversammlung 2017:
Wir haben den Termin für unsere jährliche Mitgliederversammlung für den 08.05.2017 vorgemerkt. Unsere konkrete Einladung erfolgt Ende Februar über eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt.

Wallmenroth, 2. Januar 2017
Der Vorstand gez. Rudolf Theis, Vorsitzender

07.03.2016 - Bericht über die Mitgliederversammlung 2016:

Am 07.03.2016 fand die jährliche Mitgliederversammlung um 19:00 Uhr im Glockenhaus Wallmenroth statt. Leider waren auch diesmal nur sehr wenige Mitglieder zur Versammlung erschienen. Diesjährige Themen waren die Kassenprüfung und die zukünftige Entwicklung des Vereins.

Die Kassenprüfung war am 16.01.2016 durch die beiden Prüfer C. Woywode und M. Kleinhenz durchgeführt worden. Dabei ergaben sich keine Beanstandungen. Dem Vorstand wurde die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 erteilt.

Ferner wurde von der Versammlung der Beitragssatz in Höhe von 15 EUR für das Jahr 2016 endgültig genehmigt.

Zur künftigen Entwicklung des Vereins wurden vom Kassierer diverse Modellrechnungen vorgestellt. Als Problem erweist sich die schlechte Verzinsung des angesparten Kapitalstocks. Es ist damit zu rechnen, dass innerhalb der nächsten fünf Jahre die Mitgliederzahl unter 400 Personen sinken wird. Dann muss nach der Vereinssatzung eine Entscheidung über die Fortführung des Vereins getroffen werden, wobei das Finanzierungsmodell anzupassen ist. Derzeit steht die Finanzierung des Vereins noch auf sicheren Säulen!

Ferner sollen Interessenten für eine Mitarbeit im Vereinsvorstand geworben werden, die bei den in 2017 anstehenden Neuwahlen berücksichtigt werden könnten.

18.02.2016 - Einladung zur Mitgliederversammlung 2016

Der Vorstand lädt hiermit alle Mitglieder herzlich zu unserer Mitgliederversammlung gemäß § 4 der Vereinssatzung für

Montag, 7. März 2016, um 19:00 Uhr

in das Glockenhaus Wallmenroth ein.

Tagesordnung:

1. Bericht der Kassenprüfer für die Prüfung des Geschäftsjahres 2015

2. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

3. Genehmigung des Beitragssatzes für das Geschäftsjahr 2016

4. Vorbereitung eines Konzepts zur Anpassung der Vereinssatzung bei weiter sinkenden Mitgliederzahlen; Prognose der mittelfristigen Vereinsentwicklung

5. Aussprache und Verschiedenes

Hinweise:
Stimmberechtigt sind alle Beitrag zahlenden Mitglieder des Vereins und alle Familienangehörigen, für die von Mitgliedern regelmäßig Jahresbeiträge geleistet werden. Mitglieder und Familienangehörige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nicht stimmberechtigt. Alle Stimmberechtigten können eigene Anträge zu den Punkten der Tagesordnung stellen. Die Mitgliederversammlung ist nach § 4 der Vereinssatzung unabhängig von der Zahl der Anwesenden immer beschlussfähig!

Wir bitten alle unsere Mitglieder, sich auch aktiv in die Vereinsarbeit einzubringen! Interessenten für eine Mitwirkung im Vorstand und bei sonstigen Aufgaben sind gerne willkommen!

Wallmenroth, 18.02.2016

gez. Rudolf Theis, Vorsitzender

02.01.2016 - Mitgliedsbeitrag und Beihilfesatz für 2016 wurden festgelegt:

1. Erhebung der Mitgliedsbeiträge für 2016

Nach § 9 der Vereinssatzung vom 20.04.2007, der 1. Änderung vom 11.03.2008 und der 2. Änderung vom 01.03.2011 wird für jedes Kalenderjahr der Beitragssatz neu festgelegt. Bemessungsgrundlage sind die Leistungen, die der Verein in den letzten drei Jahren zuvor bei Sterbefällen aufgewendet hat:

2013 = 16 Sterbefälle, Gesamtleistung = 8.800,00 EUR,
2014 = 11 Sterbefälle, Gesamtleistung = 6.050,00 EUR,
2015 = 12 Sterbefälle, Gesamtleistung = 6.000,00 EUR.

In den letzten drei Jahren sind für 39 Sterbefälle 20.850,00 EUR an Beihilfen ausgezahlt worden. Der Mittelwert pro Jahr beträgt 6.950,00 EUR. Dieser Mittelwert wird durch die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder geteilt. Die Mitgliederzahl (nur beitragspflichtige Personen) ist von 494 Personen (01.01.2015) bis zum 31.12.2015 auf 479 Personen gesunken.

Bei 479 Beitragspflichtigen errechnet sich eine Beitragsumlage von 14,51 EUR pro Mitglied. Dieser Beitragssatz wird nach unserer Satzung auf 15 EUR aufgerundet. Damit gilt für 2016 ein um 3 EUR gegenüber den Vorjahren erhöhter Beitragssatz! Von 2007 bis 2009 wurde ein Jahresbeitrag von 14 EUR erhoben, für die Jahre 2010 bis 2015 konnte er aufgrund günstiger Entwicklungen mit 12 EUR konstant niedrig gehalten werden. Die gestiegenen Sterbefallzahlen und der Mitgliederschwund zwingen den Verein nun leider zu einer Anpassung.

2016 werden pro beitragspflichtiger Person 15,00 EUR erhoben.

2. Einzug der Beiträge 2016 per SEPA-Basislastschrift

Wenn Sie uns als Mitglied eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, wird Ihr Beitrag zum 29.01.2016 vom Girokonto per SEPA-Basislastschrift eingezogen. Sollten sich Änderungen Ihrer Bankverbindung ergeben oder sich der Kontoinhaber geändert haben, wollen Sie dies unserem Kassierer bitte bis spätestens 16.01.2016 mitteilen. Bei Rückbelastungen wegen fehlerhafter Bankverbindung entstehen dem Verein zusätzliche Kosten, die wir an die betreffenden Mitglieder weiterberechnen müssen!

Bei allen Änderungen Ihrer Bankverbindung oder des Kontoinhabers ist ein neues SEPA-Basislastschriftmandat mit eigenhändiger Unterschrift erforderlich! Einen Vordruck für das Mandat finden Sie unter den Dokumenten auf unserer Internetseite www.beg-wallmenroth.de.

3. Sterbefall-Beihilfesatz im Jahr 2016

Für die Höhe der Sterbefall-Beihilfen wird die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder per 31.12.2015 nach § 5 der Satzung zugrunde gelegt. Bei einer Zahl von 479 beitragspflichtigen Mitgliedern ergibt sich für alle im Jahr 2016 eintretenden Sterbefälle ein Beihilfesatz von 500 EUR.
Von Sterbefall-Beihilfen werden ggf. nicht bezahlte Mitgliedsbeiträge abgezogen.

Leider erfolgten in 2015 keine Neueintritte, so dass die Mitgliederverluste aufgrund von Sterbefällen und Austritten genau wie in den Vorjahren nicht kompensiert werden konnten. Wir bitten Sie trotzdem, unter Verwandten, Nachbarn und Bekannten für unseren Verein zu werben!

Familienvorteile: Eltern mit Kindern unter 16 Jahren können ihre Kinder beitragsfrei im Verein anmelden, wenn beide Elternteile bereits dem Verein angehören! Bei Alleinerziehenden reicht eine Mitgliedschaft des jeweiligen erziehenden Elternteils für die Beitragsfreiheit der Kinder! Auch wenn nur ein Elternteil im Verein Mitglied ist, wird für dessen Kinder ein vergünstigter Beitragssatz gewährt!
Damit die beitragsfreie oder beitragsermäßigte Vereinsmitgliedschaft von Kindern wirksam wird, ist es aber erforderlich, das jeweilige Kind beim Vereinsvorsitzenden oder dem Kassierer anzumelden. Wir empfehlen allen Familien, ihre Anmeldungen nachzuholen, soweit diese bisher versäumt worden sind.

4. Termin für die Jahres-Mitgliederversammlung 2016:

Wir haben den Termin für unsere jährliche Mitgliederversammlung für den 7. März 2016 vorgemerkt. Unsere konkrete Einladung erfolgt Ende Februar über eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt.

Wallmenroth, 2. Januar 2016

Der Vorstand - gez. Rudolf Theis, Vorsitzender

09.03.2015 - Bericht über die Mitgliederversammlung 2015:

Am 09.03.2015 fand die jährliche Mitgliederversammlung um 19:00 Uhr im Glockenhaus Wallmenroth statt. Leider waren nur sehr wenige Mitglieder zur Versammlung erschienen. Diesjährige Themen waren die Kassenprüfung und die zukünftige Entwicklung des Vereins.

Die Kassenprüfung war am 31.01.2015 durch die beiden Prüfer C. Woywode und M. Kleinhenz durchgeführt worden. Dabei ergaben sich keine Beanstandungen. Dem Vorstand wurde deshalb die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 erteilt.

Ferner wurde von der Versammlung der Beitragssatz in Höhe von 12 EUR für das Jahr 2015 endgültig genehmigt. Ein Zusatzbetrag wird im laufenden Jahr in der Kalkulation nicht eingerechnet.

Hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung des Vereins muss leider davon ausgegangen werden, dass die Vorjahreserwartungen nicht mehr den neuesten Prognosen entsprechen. Einerseits zehrt der ständige Mitgliederschwund am Verein, was Auswirkungen auf die Beitragshöhe und auf die Leistungshöhe entfaltet. Andererseits kommt die ungünstige Entwicklung auf dem Kapitalmarkt hinzu. Momentan profitiert der Verein noch von Zinsvereinbarungen, die zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossen worden waren und ab 2016 auslaufen. Bleiben die Zinssätze danach in der sehr geringen Höhe, wie sie zurzeit am Markt geboten werden, dann ist die Rendite äußerst gering!

Hinzu kommt, dass vermutlich ab dem Jahr 2020 oder 2021 die Mitgliederzahl den Grenzwert von 400 beitragspflichtigen Personen unterschreiten wird. Die Vereinssatzung bestimmt in § 5, dass dann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen ist. Wird von der Versammlung keine Lösung gefunden, die eine dauerhafte Finanzierbarkeit der Sterbefall-Leistungen garantiert, könnte der Verein unter Umständen nicht über ein weiteres Jahrzehnt hinaus fortgeführt werden. Alle möglichen Optionen müssen dann untersucht werden, um ein vertretbares Maß an Beitrags- und Leistungsgerechtigkeit zu finden.

Für die nächsten 5 bis 8 Jahre bestehen aber dank des hohen Kapitalstocks von rund 34.000 EUR keine Bedenken, dass der Verein seinen Leistungsverpflichtungen nicht nachkommen könnte!

27.02.2015 - Einladung zur Mitgliederversammlung 2015:

Der Vorstand lädt hiermit alle Mitglieder herzlich zu unserer Mitgliederversammlung gemäß § 4 der Vereinssatzung für
Montag, 9. März 2015, 19:00 Uhr, in das Glockenhaus Wallmenroth ein.

Tagesordnung:
1. Bericht der Kassenprüfer für die Prüfung des Geschäftsjahres 2014
2. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
3. Genehmigung des Beitragssatzes für das Geschäftsjahr 2015
4. Prognosen für die mittelfristige Vereinsentwicklung
5. Aussprache und Verschiedenes

Hinweise:
Stimmberechtigt sind alle Beitrag zahlenden Mitglieder des Vereins und alle Familienangehörigen, für die von Mitgliedern regelmäßig Jahresbeiträge geleistet werden. Mitglieder und Familienangehörige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nicht stimmberechtigt. Alle Stimmberechtigten können eigene Anträge zu den Punkten der Tagesordnung stellen. Die Mitgliederversammlung ist nach § 4 der Vereinssatzung unabhängig von der Zahl der Anwesenden immer beschlussfähig!

Wir bitten alle unsere Mitglieder, sich auch aktiv in die Vereinsarbeit einzubringen! Interessenten für eine Mitwirkung im Vorstand und bei sonstigen Aufgaben sind gerne willkommen!

Wallmenroth, 03.02.2015
gez. Rudolf Theis, Vorsitzender

02.01.2015 - Mitgliedsbeitrag und Beihilfesatz für 2015 wurden festgelegt:

1. Erhebung der Mitgliedsbeiträge für 2015
Nach § 9 der Vereinssatzung vom 20.04.2007, der 1. Änderung vom 11.03.2008 und der 2. Änderung vom 01.03.2011 wird für jedes Kalenderjahr der Beitragssatz neu festgelegt. Bemessungsgrundlage sind die Leistungen, die der Verein in den letzten drei Jahren zuvor bei Sterbefällen aufgewendet hat:

2012 = 6 Sterbefälle, Gesamtleistung = 3.300,00 EUR,
2013 = 16 Sterbefälle, Gesamtleistung = 8.800,00 EUR,
2014 = 11 Sterbefälle, Gesamtleistung = 6.050,00 EUR.
(2014 hatten wir insgesamt 12 Sterbefälle, ein Fall kann jedoch erst später abgerechnet werden).

In den letzten drei Jahren sind für 33 Sterbefälle 18.150,00 EUR an Beihilfen ausgezahlt worden. Der Mittelwert pro Jahr beträgt 6.050,00 EUR. Dieser Mittelwert wird durch die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder geteilt. Die Mitgliederzahl (nur beitragspflichtige Personen) ist von 505 Personen (01.01.2014) bis zum 31.12.2014 auf 494 Personen gesunken.

Bei 494 Beitragspflichtigen errechnet sich eine Beitragsumlage von 12,25 EUR pro Mitglied. Dieser Beitragssatz wird nach unserer Satzung auf 12 EUR abgerundet. Damit gilt für 2015 die gleiche Beitragshöhe wie für 2014! Ein Ziel unseres Vereins ist es, den Beitragssatz über mehrere Jahre möglichst konstant - und damit für unsere Mitglieder kalkulierbar - zu halten.

2015 werden pro beitragspflichtiger Person 12 EUR erhoben.

2. Einzug der Beiträge 2015 per SEPA-Basislastschrift
Wenn Sie uns als Mitglied eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, wird Ihr Beitrag zum 30.01.2015 vom Girokonto per SEPA-Basislastschrift eingezogen. Sollten sich Änderungen Ihrer Bankverbindung ergeben oder sich der Kontoinhaber geändert haben, wollen Sie dies unserem Kassierer bitte bis spätestens 18.01.2015 mitteilen. Bei Rückbelastungen wegen fehlerhafter Bankverbindung entstehen dem Verein zusätzliche Kosten, die wir an die betreffenden Mitglieder weiterberechnen müssen!

Bei allen Änderungen Ihrer Bankverbindung oder des Kontoinhabers ist ein neues SEPA-Basislastschriftmandat mit eigenhändiger Unterschrift erforderlich! Einen Vordruck für das Mandat finden Sie unter den Dokumenten.

3. Sterbefall-Beihilfesatz im Jahr 2015
Für die Höhe der Sterbefall-Beihilfen wird die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder per 31.12.2014 gem. § 5 der Satzung zugrunde gelegt. Bei einer Zahl von 494 beitragspflichtigen Mitgliedern ergibt sich für alle im Jahr 2015 eintretenden Sterbefälle ein Beihilfesatz von 500 EUR. Von Sterbefall-Beihilfen werden ggf. noch nicht bezahlte Mitgliedsbeiträge abgezogen.

Nach § 5 der Vereinssatzung musste leider die Sterbefall-Beihilfeleistung ab 2015 um 50 EUR gesenkt werden, weil unsere Mitgliederzahl die Grenze von 500 Beitragspflichtigen unterschritten hat. Leider erfolgten in 2014 keine Neueintritte, so dass die Mitgliederverluste aufgrund von Sterbefällen und Austritten genau wie in den Vorjahren nicht kompensiert werden konnten. Wir bitten Sie trotzdem, unter Verwandten, Nachbarn und Bekannten für unseren Verein zu werben!

Familienvorteile: Eltern mit Kindern unter 16 Jahren können ihre Kinder beitragsfrei im Verein anmelden, wenn beide Elternteile bereits dem Verein angehören. Bei Alleinerziehenden reicht eine Mitgliedschaft des jeweiligen erziehenden Elternteils für die Beitragsfreiheit der Kinder! Auch wenn nur ein Elternteil im Verein Mitglied ist, wird für dessen Kinder ein vergünstigter Beitragssatz gewährt! Damit die beitragsfreie oder beitragsermäßigte Vereinsmitgliedschaft von Kindern wirksam wird, ist es aber erforderlich, das jeweilige Kind beim Vereinsvorsitzenden oder dem Kassierer anzumelden. Wir empfehlen allen Familien, ihre Anmeldungen nachzuholen, soweit diese bisher versäumt worden sind.

Wallmenroth, 2. Januar 2015

Der Vorstand
gez. Rudolf Theis, Vorsitzender

12.03.2014 - Mitgliederversammlung 2014:

Am 12.03.2014 fand unsere jährliche Mitgliederversammlung im Glockenhaus Wallmenroth statt. Leider war die Mitgliederbeteiligung nur sehr schwach ausgeprägt, obwohl in diesem Jahr die turnusmäßige Neuwahl von Vorstand und Kassenprüfern anstand.

Bei den Vorstandswahlen wurden Rudolf Theis (Vorsitzender), Günter Langenbach (Schriftführer) und Wolfgang Dingeldein (Kassierer) von den Anwesenden einstimmig für die nächsten drei Jahre wiedergewählt. Ebenso wurden die beiden Kassenprüfer Christoph Woywode und Monika Kleinhenz einstimmig wiedergewählt.

Kassierer Wolfgang Dingeldein berichtete über die Finanzentwicklung des Vereins seit Beginn des Jahres 2013. Der Verein konnte per Jahresende 2013 auf einen guten Kapitalbestand von rund 34.700 EUR blicken, obwohl die Sterbefallzahl (16) im Jahr 2013 außergewöhnlich hoch war. Deshalb kam es bei der Jahresrechnung 2013 auch zu einem Verlust von rund 2.500 EUR.

Einstimmig wurde beschlossen, die bisherige Beitragshöhe (12 EUR pro Person und Jahr) in 2014 beizubehalten. 2014 wird bei Sterbefällen eine Beihilfe von 550 EUR an die Angehörigen geleistet. Da aber unsere Mitgliederzahl leider seit Jahren rückläufig ist und in 2014 die Grenze von 500 Beitragszahlern unterschritten wird, kann nach der Vereinssatzung ab 2015 nur noch ein geringerer Beihilfesatz von 500 EUR gewährt werden. Nur durch Neueintritte könnte dies evtl. noch kompensiert werden. Wir würden uns daher über jede Neuanmeldung im Verein sehr freuen.

Für die kommenden Jahre sieht der Vorstand den Verein in einem guten Fahrwasser. Allerdings müssen wir uns verstärkt um Interessenten für eine Mitarbeit im Vorstand bemühen, damit nach Ablauf der nun beginnenden Wahlperiode eine Nachfolgeregelung für einzelne neu zu besetzende Ämter gefunden werden kann.

08.02.2014 - Einladung zur Mitgliederversammlung 2014:

Der Vorstand lädt hiermit alle Mitglieder herzlich zu unserer Mitgliederversammlung gemäß § 4 der Vereinssatzung für
Mittwoch, 12. März 2014, 19:00 Uhr in das Glockenhaus Wallmenroth ein.

Tagesordnung:
1. Bericht der Kassenprüfer für die Prüfung des Geschäftsjahres 2013
2. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
3. Neuwahl des Vorstands (Vorsitzender, Schriftführer und Kassierer)
4. Neuwahl von zwei Kassenprüfern für die Geschäftsjahre 2014 bis 2016
5. Genehmigung des Beitragssatzes für das Geschäftsjahr 2014
6. Aussprache und Verschiedenes

Hinweise:
Stimmberechtigt sind alle Beitrag zahlenden Mitglieder des Vereins und alle Familienangehörigen, für die von Mitgliedern regelmäßig Jahresbeiträge geleistet werden. Mitglieder und Familienangehörige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nicht stimmberechtigt. Alle Stimmberechtigten können eigene Anträge zu den Punkten der Tagesordnung stellen. Die Mitgliederversammlung ist nach § 4 der Vereinssatzung unabhängig von der Zahl der Anwesenden immer beschlussfähig!

Wallmenroth, 08.02.2014
gez. Rudolf Theis, Vorsitzender

07.02.2013 - Einladung zur Mitgliederversammlung 2013:

Hiermit lade ich alle Mitglieder herzlich zur Mitgliederversammlung gemäß § 4 der Vereinssatzung ein für Mittwoch, 27. Februar 2013, um 19:00 Uhr in das Glockenhaus Wallmenroth ein.

Tagesordnung:
1. Kassenbericht 2012
2. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
3. Genehmigung des Beitragssatzes für das Geschäftsjahr 2013
4. Erinnerung an 90-jähriges Vereinsjubiläum am 18.02.2013
5. Umstellung des Beitragseinzugs auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren ab 2014
6. Abschluss einer neuen Zinsvereinbarung für Geldanlagen
7. Aussprache und Verschiedenes

Hinweise:
Stimmberechtigt sind alle Beitrag zahlenden Mitglieder des Vereins und alle Familienangehörigen, für die von Mitgliedern regelmäßig Jahresbeiträge geleistet werden. Mitglieder und Familienangehörige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nicht stimmberechtigt. Alle Stimmberechtigten können eigene Anträge zu den Punkten der Tagesordnung stellen. Die Mitgliederversammlung ist nach § 4 der Vereinssatzung unabhängig von der Zahl der Anwesenden immer beschlussfähig!

Wallmenroth, 31.01.2013
gez. Rudolf Theis, Vorsitzender

14.01.2013 - Mitgliedsbeitrag und Beihilfesatz für 2013 wurden festgelegt:

1. Erhebung der Mitgliedsbeiträge für 2013:
Nach § 9 der Vereinssatzung vom 20.04.2007, der 1. Änderung vom 11.03.2008 und der 2. Änderung vom 01.03.2011 wird für jedes Kalenderjahr der Beitragssatz neu festgelegt. Bemessungsgrundlage sind die Leistungen, die der Verein in den letzten drei Jahren zuvor bei Sterbefällen aufgewendet hat:
2010 = 5 Sterbefälle, Gesamtleistung = 3.000,00 EUR,
2011 = 8 Sterbefälle, Gesamtleistung = 4.450,00 EUR,
2012 = 7 Sterbefälle, Gesamtleistung = 3.850,00 EUR.
Insgesamt sind für 20 Sterbefälle 11.300,00 EUR an Beihilfeansprüchen entstanden. Der Mittelwert pro Jahr beträgt 3.766,66 EUR. Dieser Mittelwert wird durch die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder geteilt. Die Mitgliederzahl (nur beitragspflichtige Personen) ist von 535 Personen (01.01.2012) bis zum 31.12.2012 auf 520 Personen gesunken.

Bei 520 Personen errechnet sich eine Mindest-Beitragsumlage von 7,24 EUR pro Mitglied. Unter Berücksichtigung einer angemessenen Rückstellung für Leistungsfälle, die erst in späteren Jahren fällig werden, wird 2013 der gleiche Beitragssatz wie in den Vorjahren erhoben. Denn ein Ziel unseres Vereins ist es, den Beitragssatz über mehrere Jahre möglichst konstant - und damit für unsere Mitglieder kalkulierbar - zu halten.

2013 werden pro beitragspflichtiger Person 12 EUR erhoben.

2. Einzug der Beiträge 2013 per Lastschrift:
Wenn Sie uns als Mitglied eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, wird Ihr Beitrag Ende Januar 2013 vom Girokonto abgebucht. Sollten sich Änderungen Ihrer Bankverbindung ergeben oder sich der Kontoinhaber geändert haben, wollen Sie dies unserem Kassierer bitte bis spätestens 25.01.2013 mitteilen. Anderenfalls können Ihnen Zusatzkosten durch Rückbelastungen entstehen!

Bei Änderungen Ihrer Bank oder des Kontoinhabers ist stets eine neue Bankeinzugsermächtigung erforderlich! Sie können hierfür unseren Vordruck "Antrag auf Mitgliedschaft" benutzen, siehe unter den Dokumenten auf unserer Internetseite www.beg-wallmenroth.de.

Wir weisen bereits heute darauf hin, dass das bisherige Lastschrift-Einzugsverfahren spätestens ab dem Jahr 2014 auf das neue europaweit einheitliche SEPA-Lastschriftverfahren umgestellt wird. Ihre bisherige Bankeinzugsermächtigung wird dann in ein sog. SEPA-Mandat übergeleitet. Alle Mitglieder werden von uns zur gegebenen Zeit entsprechend benachrichtigt!

3. Sterbefall-Beihilfesatz im Jahr 2013:
Für die Höhe der Sterbefall-Beihilfen wird die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder per 31.12.2012 gem. § 5 der Satzung zugrunde gelegt. Bei einer Zahl von 520 beitragspflichtigen Mitgliedern ergibt sich für alle im Jahr 2013 eintretenden Sterbefälle unverändert ein Beihilfesatz von 550 EUR. Von Sterbefall-Beihilfen werden ggf. noch nicht bezahlte Mitgliedsbeiträge abgezogen.

27.02.2012 - Mitgliederversammlung 2012:

Unter leider sehr schwacher Mitgliederbeteiligung fand am 27. Februar unsere Jahresversammlung 2012 statt.

Zentrales Thema war der Kassenbericht für das Jahr 2011. Die Situation der Vereinskasse hat sich in den letzten Jahren sehr günstig entwickelt. So kann der Verein per 31.12.2011 auf einen Kassenbestand von rund 33.700 EUR blicken, der überwiegend verzinslich angelegt ist. Es ist also davon auszugehen, dass auch in den nächsten Jahren Sterbefall-Beihilfen aus diesem Vereinsvermögen geleistet werden können. An Beihilfen wurden in 2011 insgesamt 4.450 EUR für 8 Sterbefälle gezahlt.

Sorgen macht dem Vereinsvorstand die weiterhin negative Entwicklung der Mitgliederzahl, die in 2011 von 543 auf 535 beitragspflichtige Personen gesunken ist. Im gleichen Zeitraum erfolgten keine Neueintritte! Gegen diesen seit über 10 Jahren bestehenden Trend konnte bisher nichts unternommen werden.

Der Beitragssatz von 12 EUR pro Person für das Jahr 2012 wurde von der Versammlung genehmigt.

31.01.2012 - Einladung zur Mitgliederversammlung 2012:

Hiermit lade ich alle Mitglieder unseres Vereins herzlich zur Mitgliederversammlung gemäß § 4 der Vereinssatzung für

Montag, den 27. Februar 2012, um 19:00 Uhr in das Glockenhaus Wallmenroth ein.

Tagesordnung:
1. Kassenbericht 2011
2. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
3. Genehmigung des Beitragssatzes für das Geschäftsjahr 2012
4. Aussprache und Verschiedenes

Hinweise:
Stimmberechtigt sind alle Beitrag zahlenden Mitglieder des Vereins und alle Familienangehörigen, für die von Mitgliedern regelmäßig Jahresbeiträge geleistet werden. Mitglieder und Familienangehörige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nicht stimmberechtigt. Alle Stimmberechtigten können eigene Anträge zu den Punkten der Tagesordnung stellen. Die Mitgliederversammlung ist nach § 4 der Vereinssatzung unabhängig von der Zahl der Anwesenden immer beschlussfähig!

Rudolf Theis, Vorsitzender

06.01.2012 - Mitgliedsbeitrag und Beihilfesatz für 2012 wurden festgelegt:

1. Erhebung der Mitgliedsbeiträge für 2012
Nach § 9 der Vereinssatzung vom 20.04.2007, der 1. Änderung vom 11.03.2008 und der 2. Änderung vom 01.03.2011 wird für jedes Kalenderjahr der Beitragssatz neu festgelegt. Bemessungsgrundlage sind die Leistungen, die der Verein in den letzten drei Jahren zuvor bei Sterbefällen aufgewendet hat:

2009 = 10 Sterbefälle, Gesamtleistung = 6.000,00 EUR,
2010 = 5 Sterbefälle, Gesamtleistung = 3.000,00 EUR,
2011 = 8 Sterbefälle, Gesamtleistung = 4.450,00 EUR.

Insgesamt wurden für 23 Sterbefälle 13.450,00 EUR an Beihilfeleistungen ausgezahlt. Der Mittelwert pro Jahr beträgt 4.483,33 EUR. Dieser Mittelwert wird durch die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder geteilt. Die Mitgliederzahl (nur beitragspflichtige Personen) ist von 543 Personen (01.01.2011) bis zum 31.12.2011 auf 535 Personen gesunken.

Bei 535 Personen errechnet sich eine Mindest-Beitragsumlage von 8,38 EUR pro Mitglied. Unter Berücksichtigung einer angemessenen Rückstellung für Leistungsfälle, die erst in späteren Jahren fällig werden, wird 2012 der gleiche Beitragssatz wie 2010/2011 erhoben:

2012 werden pro beitragspflichtiger Person 12 EUR erhoben.

Wenn Sie uns als Mitglied eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, wird Ihr Beitrag Ende Januar 2012 vom Girokonto abgebucht. Sollten sich Änderungen Ihrer Bankverbindung ergeben oder sich der Kontoinhaber geändert haben, wollen Sie unserem Kassierer dies bitte bis spätestens 25.01.2012 mitteilen. Anderenfalls können Ihnen Zusatzkosten durch Rückbelastungen entstehen! Bei Änderungen Ihrer Bank oder des Kontoinhabers ist stets eine neue Bankeinzugsermächtigung erforderlich! Sie können hierfür unseren Vordruck "Antrag auf Mitgliedschaft" benutzen, siehe unter den Dokumenten auf unserer Internetseite www.beg-wallmenroth.de.

2. Sterbefall-Beihilfesatz im Jahr 2012
Für die Höhe der Sterbefall-Beihilfen wird die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder per 31.12.2011 gem. § 5 der Satzung zugrunde gelegt. Bei einer Zahl von 535 beitragspflichtigen Mitgliedern ergibt sich für alle im Jahr 2012 eintretenden Sterbefälle ein Beihilfesatz von 550 EUR. Von Sterbefall-Beihilfen werden ggf. noch nicht bezahlte Mitgliedsbeiträge abgezogen.

Rudolf Theis, Vorsitzender

01.03.2011 - Bericht über die Mitgliederversammlung 2011:

Unter leider sehr schwacher Mitgliederbeteiligung fand am 1. März unsere Jahresversammlung 2011 statt.

Einstimmig wiedergewählt wurde der Vereinsvorstand (Vorsitzender Rudolf Theis, Schriftführer Günter Langenbach und Kassierer Wolfgang Dingeldein). Die neue Wahlperiode des Vorstands läuft bis zum Jahr 2014.

Um ab 2014 auch jüngere Vereinsmitglieder in die Vorstandsarbeit einzubeziehen, sucht der Vorstand unter den rund 540 Vereinsmitgliedern dynamische, engagierte Leute, die bereit sind, nach Ablauf der neuen Wahlperiode vielleicht ein Vorstandsamt oder andere Aufgaben im Verein zu übernehmen. Interessierte Mitglieder können sich gerne bereits heute beim Vorstand melden!

Derzeit ist der Verein finanziell auf einem guten Weg, d. h. die satzungsgemäßen Leistungen können auch in den nächsten Jahren erbracht werden - eine normale Entwicklung der Sterbefallzahlen vorausgesetzt. Insgesamt hat sich die Neufassung der Vereinssatzung 2007 sehr positiv auf die Finanzsituation des Vereins ausgewirkt. Die Änderung der Beitrags- und Leistungsstrukturen war damals eine gute Entscheidung, die jetzt Früchte trägt. Um dies weiter zu optimieren und eine größere Kontinuität des Beitragssatzes zu ermöglichen, wurde jetzt eine geringfügige Modifikation der Bemessungsgrundlage als Satzungsänderung beschlossen. Damit kann die Attraktivität des Vereins weiter verbessert werden.

Wiedergewählt wurden auch die beiden Kassenprüfer C. Woywode und M. Kleinhenz. Von denen war bereits am 28.01.2011 die Vereinskasse für das Geschäftsjahr 2010 geprüft worden. Der Kassenbestand zum 31.12.2010 betrug 31.267,42 EUR, was gegenüber 2009 eine Verbesserung um 3.766,76 EUR bedeutet. Dieser Überschuss hat sich wegen der unerwartet günstigen Sterbefallentwicklung in 2010 (nur 5 Fälle) ergeben. Der Betrag wurde als Rückstellung den Sparanlagen zugeführt.

Zur Kassenführung gab es keinerlei Beanstandungen und dem Vorstand wurde von der Versammlung die Entlastung erteilt. Ebenso wurde der Beitragshöhe für 2011 (12 Euro pro Person) zugestimmt und die Vereinssatzung für die zukünftige Festlegung von Beitragssätzen leicht modifiziert. Unsere neu gefasste Vereinssatzung kann ab sofort unter "Dokumente" als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Wallmenroth, 1. März 2011
Rudolf Theis, Vorsitzender

03.02.2011 - Einladung zur Mitgliederversammlung 2011:

An alle Mitglieder des Begräbnis-Unterstützungsvereins Wallmenroth

Hiermit lade ich Sie herzlich zur Mitgliederversammlung gemäß § 4 der Vereinssatzung für
Dienstag, den 1. März 2011, um 19:00 Uhr in das Glockenhaus Wallmenroth ein.

Tagesordnung:
1. Kassenbericht 2010
2. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
3. Neuwahl des Vorstands (Vorsitzender, Schriftführer und Kassierer)
4. Neuwahl von zwei Kassenprüfern für die Geschäftsjahre ab 2011
5. Genehmigung des Beitragssatzes für das Geschäftsjahr 2011
6. Änderung der Vereinssatzung: Optimierung des Berechnungsmodells für den jährlichen Beitragssatz
7. Aussprache und Verschiedenes

Hinweise:
Stimmberechtigt sind alle Beitrag zahlenden Mitglieder des Vereins und alle Familienangehörigen, für die von Mitgliedern regelmäßig Jahresbeiträge geleistet werden. Familienangehörige, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nicht stimmberechtigt. Alle Stimmberechtigten können eigene Anträge zu den Punkten der Tagesordnung stellen. Die Mitgliederversammlung ist nach § 4 der Vereinssatzung unabhängig von der Zahl der Anwesenden immer beschlussfähig!

Rudolf Theis, Vorsitzender

12.01.2011 - Mitgliedsbeitrag und Beihilfesatz für 2011 wurden festgelegt:

1. Erhebung der Mitgliedsbeiträge für 2011
Nach § 9 der Vereinssatzung vom 20.04.2007 und der 1. Änderung vom 11.03.2008 wird für jedes Kalenderjahr der Beitragssatz neu festgelegt. Bemessungsgrundlage sind die Leistungen, die der Verein in den letzten drei Jahren zuvor bei Sterbefällen aufgewendet hat:

2008 = 12 Sterbefälle, Gesamtleistung = 7.200,00 EUR,
2009 = 10 Sterbefälle, Gesamtleistung = 6.000,00 EUR,
2010 = 5 Sterbefälle, Gesamtleistung = 3.000,00 EUR.

Insgesamt wurden für 27 Sterbefälle 16.200,00 EUR an Beihilfeleistungen ausgezahlt. Der Mittelwert pro Jahr beträgt 5.400,00 EUR. Dieser Mittelwert wird durch die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder geteilt. Die Mitgliederzahl (nur beitragspflichtige Personen) ist von 557 Personen (01.01.2010) bis zum 31.12.2010 auf 543 Personen gesunken. Bei 543 Personen errechnet sich eine Beitragsumlage pro Mitglied von 9,94 EUR.

Unter Berücksichtigung einer angemessenen Rückstellung für Leistungsfälle, die erst in späteren Jahren fällig werden, verbleibt es daher in 2011 beim gleichen Beitragssatz wie im Vorjahr:

2011 werden pro beitragspflichtiger Person 12 EUR erhoben.

Wenn Sie uns als Mitglied eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, wird Ihr Beitrag Ende Januar 2011 vom Girokonto abgebucht. Sollten sich Änderungen an Ihrer Bankverbindung ergeben oder sich der Kontoinhaber geändert haben, wollen Sie unserem Kassierer dies bitte bis spätestens 25.01.2011 mitteilen, anderenfalls können Ihnen Zusatzkosten durch Rückbelastungen entstehen!

Bei Änderungen Ihrer Bank oder des Kontoinhabers ist stets eine neue Bankeinzugsermächtigung erforderlich! Sie können hierfür unseren Vordruck "Antrag auf Mitgliedschaft" benutzen, siehe unter den Dokumenten auf unserer Internetseite www.beg-wallmenroth.de.

2. Sterbefall-Beihilfesatz im Jahr 2011
Für die Höhe der Sterbefall-Beihilfen wird die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder per 31.12.2010 gem. § 5 der Satzung zugrunde gelegt. Bei einer Zahl von 543 beitragspflichtigen Mitgliedern ergibt sich für alle im Jahr 2011 eintretenden Sterbefälle ein Beihilfesatz von 550 EUR.
Von Sterbefall-Beihilfen werden ggf. noch nicht bezahlte Mitgliedsbeiträge abgezogen.

Rudolf Theis, Vorsitzender

Zu den Informationen der Jahre 2007-2010

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Letzte Änderung dieser Seite am 18.01.2024

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