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Begräbnis-Unterstützungsverein
Wallmenroth 57584 Wallmenroth/Sieg - Deutschland (Germany) |
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31.01.2012 - Einladung zur Mitgliederversammlung 2012:
Hiermit lade ich alle Mitglieder unseres Vereins herzlich zur Mitgliederversammlung gemäß § 4 der Vereinssatzung für
Montag, den 27. Februar 2012, um 19:00 Uhr in das Glockenhaus Wallmenroth ein.
Tagesordnung:
1. Kassenbericht 2011
2. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
3. Genehmigung des Beitragssatzes für das Geschäftsjahr 2012
4. Aussprache und Verschiedenes
Hinweise:
Stimmberechtigt sind alle Beitrag zahlenden Mitglieder des Vereins und alle
Familienangehörigen, für die von Mitgliedern regelmäßig
Jahresbeiträge geleistet werden. Mitglieder und Familienangehörige,
die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nicht stimmberechtigt.
Alle Stimmberechtigten können eigene Anträge zu den Punkten der Tagesordnung
stellen. Die Mitgliederversammlung ist nach § 4 der Vereinssatzung unabhängig
von der Zahl der Anwesenden immer beschlussfähig!
Rudolf Theis, Vorsitzender
06.01.2012 - Mitgliedsbeitrag und Beihilfesatz für 2012 wurden festgelegt:
1. Erhebung
der Mitgliedsbeiträge für 2012
Nach § 9
der Vereinssatzung vom 20.04.2007, der 1. Änderung vom 11.03.2008 und der
2. Änderung vom 01.03.2011 wird für jedes Kalenderjahr der Beitragssatz
neu festgelegt. Bemessungsgrundlage sind die Leistungen, die der Verein in den
letzten drei Jahren zuvor bei Sterbefällen aufgewendet hat:
2009 = 10 Sterbefälle,
Gesamtleistung = 6.000,00 EUR,
2010 = 5 Sterbefälle, Gesamtleistung = 3.000,00 EUR,
2011 = 8 Sterbefälle, Gesamtleistung = 4.450,00 EUR.
Insgesamt wurden für 23 Sterbefälle 13.450,00 EUR an Beihilfeleistungen ausgezahlt. Der Mittelwert pro Jahr beträgt 4.483,33 EUR. Dieser Mittelwert wird durch die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder geteilt. Die Mitgliederzahl (nur beitragspflichtige Personen) ist von 543 Personen (01.01.2011) bis zum 31.12.2011 auf 535 Personen gesunken.
Bei 535 Personen errechnet sich eine Mindest-Beitragsumlage von 8,38 EUR pro Mitglied. Unter Berücksichtigung einer angemessenen Rückstellung für Leistungsfälle, die erst in späteren Jahren fällig werden, wird 2012 der gleiche Beitragssatz wie 2010/2011 erhoben:
2012 werden pro beitragspflichtiger Person 12 EUR erhoben.
Wenn Sie uns als Mitglied eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, wird Ihr Beitrag Ende Januar 2012 vom Girokonto abgebucht. Sollten sich Änderungen Ihrer Bankverbindung ergeben oder sich der Kontoinhaber geändert haben, wollen Sie unserem Kassierer dies bitte bis spätestens 25.01.2012 mitteilen. Anderenfalls können Ihnen Zusatzkosten durch Rückbelastungen entstehen! Bei Änderungen Ihrer Bank oder des Kontoinhabers ist stets eine neue Bankeinzugsermächtigung erforderlich! Sie können hierfür unseren Vordruck "Antrag auf Mitgliedschaft" benutzen, siehe unter den Dokumenten auf unserer Internetseite www.beg-wallmenroth.de.
2. Sterbefall-Beihilfesatz
im Jahr 2012
Für die Höhe
der Sterbefall-Beihilfen wird die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder per
31.12.2011 gem. § 5 der Satzung zugrunde gelegt. Bei einer Zahl von 535
beitragspflichtigen Mitgliedern ergibt sich für alle im Jahr 2012 eintretenden
Sterbefälle ein Beihilfesatz von 550 EUR. Von Sterbefall-Beihilfen werden
ggf. noch nicht bezahlte Mitgliedsbeiträge abgezogen.
Rudolf Theis, Vorsitzender
01.03.2011
- Bericht über die Mitgliederversammlung 2011:
Unter leider sehr schwacher Mitgliederbeteiligung fand am 1. März unsere Jahresversammlung 2011 statt.
Einstimmig wiedergewählt wurde der Vereinsvorstand (Vorsitzender Rudolf Theis, Schriftführer Günter Langenbach und Kassierer Wolfgang Dingeldein). Die neue Wahlperiode des Vorstands läuft bis zum Jahr 2014.
Um ab 2014 auch jüngere Vereinsmitglieder in die Vorstandsarbeit einzubeziehen, sucht der Vorstand unter den rund 540 Vereinsmitgliedern dynamische, engagierte Leute, die bereit sind, nach Ablauf der neuen Wahlperiode vielleicht ein Vorstandsamt oder andere Aufgaben im Verein zu übernehmen. Interessierte Mitglieder können sich gerne bereits heute beim Vorstand melden!
Derzeit ist der Verein finanziell
auf einem guten Weg, d. h. die satzungsgemäßen Leistungen können
auch in den nächsten Jahren erbracht werden - eine normale Entwicklung
der Sterbefallzahlen vorausgesetzt. Insgesamt hat sich die Neufassung der Vereinssatzung
2007 sehr positiv auf die Finanzsituation des Vereins ausgewirkt. Die Änderung
der Beitrags- und Leistungsstrukturen war damals eine gute Entscheidung, die
jetzt Früchte trägt. Um dies weiter zu optimieren und eine größere
Kontinuität des Beitragssatzes zu ermöglichen, wurde jetzt eine geringfügige
Modifikation der Bemessungsgrundlage als Satzungsänderung beschlossen.
Damit kann die Attraktivität des Vereins weiter verbessert werden.
Wiedergewählt wurden auch die beiden Kassenprüfer C. Woywode und M. Kleinhenz. Von denen war bereits am 28.01.2011 die Vereinskasse für das Geschäftsjahr 2010 geprüft worden. Der Kassenbestand zum 31.12.2010 betrug 31.267,42 EUR, was gegenüber 2009 eine Verbesserung um 3.766,76 EUR bedeutet. Dieser Überschuss hat sich wegen der unerwartet günstigen Sterbefallentwicklung in 2010 (nur 5 Fälle) ergeben. Der Betrag wurde als Rückstellung den Sparanlagen zugeführt.
Zur Kassenführung gab es keinerlei Beanstandungen und dem Vorstand wurde von der Versammlung die Entlastung erteilt. Ebenso wurde der Beitragshöhe für 2011 (12 Euro pro Person) zugestimmt und die Vereinssatzung für die zukünftige Festlegung von Beitragssätzen leicht modifiziert. Unsere neu gefasste Vereinssatzung kann ab sofort unter "Dokumente" als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Wallmenroth, 1. März
2011
Rudolf Theis, Vorsitzender
03.02.2011
- Einladung zur Mitgliederversammlung 2011:
An alle Mitglieder des Begräbnis-Unterstützungsvereins Wallmenroth
Hiermit lade ich Sie herzlich
zur Mitgliederversammlung gemäß § 4 der Vereinssatzung für
Dienstag, den 1. März 2011, um 19:00 Uhr in das Glockenhaus Wallmenroth
ein.
Tagesordnung:
1. Kassenbericht 2010
2. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
3. Neuwahl des Vorstands (Vorsitzender, Schriftführer und Kassierer)
4. Neuwahl von zwei Kassenprüfern für die Geschäftsjahre ab 2011
5. Genehmigung des Beitragssatzes für das Geschäftsjahr 2011
6. Änderung der Vereinssatzung: Optimierung des Berechnungsmodells für
den jährlichen Beitragssatz
7. Aussprache und Verschiedenes
Hinweise:
Stimmberechtigt sind alle Beitrag zahlenden Mitglieder des Vereins und alle
Familienangehörigen, für die von Mitgliedern regelmäßig
Jahresbeiträge geleistet werden. Familienangehörige, die das 15. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben, sind nicht stimmberechtigt. Alle Stimmberechtigten
können eigene Anträge zu den Punkten der Tagesordnung stellen. Die
Mitgliederversammlung ist nach § 4 der Vereinssatzung unabhängig von
der Zahl der Anwesenden immer beschlussfähig!
Rudolf Theis, Vorsitzender
12.01.2011
- Mitgliedsbeitrag und Beihilfesatz für 2011 wurden festgelegt:
1. Erhebung der Mitgliedsbeiträge
für 2011
Nach § 9
der Vereinssatzung vom 20.04.2007 und der 1. Änderung vom 11.03.2008 wird
für jedes Kalenderjahr der Beitragssatz neu festgelegt. Bemessungsgrundlage
sind die Leistungen, die der Verein in den letzten drei Jahren zuvor bei Sterbefällen
aufgewendet hat:
2008 = 12 Sterbefälle,
Gesamtleistung = 7.200,00 EUR,
2009 = 10 Sterbefälle, Gesamtleistung = 6.000,00 EUR,
2010 = 5 Sterbefälle, Gesamtleistung = 3.000,00 EUR.
Insgesamt wurden für 27 Sterbefälle 16.200,00 EUR an Beihilfeleistungen ausgezahlt. Der Mittelwert pro Jahr beträgt 5.400,00 EUR. Dieser Mittelwert wird durch die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder geteilt. Die Mitgliederzahl (nur beitragspflichtige Personen) ist von 557 Personen (01.01.2010) bis zum 31.12.2010 auf 543 Personen gesunken. Bei 543 Personen errechnet sich eine Beitragsumlage pro Mitglied von 9,94 EUR.
Unter Berücksichtigung einer angemessenen Rückstellung für Leistungsfälle, die erst in späteren Jahren fällig werden, verbleibt es daher in 2011 beim gleichen Beitragssatz wie im Vorjahr:
2011 werden pro beitragspflichtiger Person 12 EUR erhoben.
Wenn Sie uns als Mitglied eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, wird Ihr Beitrag Ende Januar 2011 vom Girokonto abgebucht. Sollten sich Änderungen an Ihrer Bankverbindung ergeben oder sich der Kontoinhaber geändert haben, wollen Sie unserem Kassierer dies bitte bis spätestens 25.01.2011 mitteilen, anderenfalls können Ihnen Zusatzkosten durch Rückbelastungen entstehen!
Bei Änderungen Ihrer Bank oder des Kontoinhabers ist stets eine neue Bankeinzugsermächtigung erforderlich! Sie können hierfür unseren Vordruck "Antrag auf Mitgliedschaft" benutzen, siehe unter den Dokumenten auf unserer Internetseite www.beg-wallmenroth.de.
2. Sterbefall-Beihilfesatz
im Jahr 2011
Für die Höhe
der Sterbefall-Beihilfen wird die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder per
31.12.2010 gem. § 5 der Satzung zugrunde gelegt. Bei einer Zahl von 543
beitragspflichtigen Mitgliedern ergibt sich für alle im Jahr 2011 eintretenden
Sterbefälle ein Beihilfesatz von 550 EUR.
Von Sterbefall-Beihilfen werden ggf. noch nicht bezahlte Mitgliedsbeiträge
abgezogen.
Rudolf Theis, Vorsitzender
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den Informationen der Jahre 2007-2010
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2007-2012 - Wolfgang Dingeldein (Kassierer)
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