Wappen der Ortsgemeinde Wallmenroth Begräbnis-Unterstützungsverein Wallmenroth
57584 Wallmenroth/Sieg - Deutschland (Germany)
Startseite
Impressum
Vereinsziele
Aktuelles
Dokumente
E-Mail

31.01.2012 - Einladung zur Mitgliederversammlung 2012:

Hiermit lade ich alle Mitglieder unseres Vereins herzlich zur Mitgliederversammlung gemäß § 4 der Vereinssatzung für

Montag, den 27. Februar 2012, um 19:00 Uhr in das Glockenhaus Wallmenroth ein.

Tagesordnung:
1. Kassenbericht 2011
2. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
3. Genehmigung des Beitragssatzes für das Geschäftsjahr 2012
4. Aussprache und Verschiedenes

Hinweise:
Stimmberechtigt sind alle Beitrag zahlenden Mitglieder des Vereins und alle Familienangehörigen, für die von Mitgliedern regelmäßig Jahresbeiträge geleistet werden. Mitglieder und Familienangehörige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nicht stimmberechtigt. Alle Stimmberechtigten können eigene Anträge zu den Punkten der Tagesordnung stellen. Die Mitgliederversammlung ist nach § 4 der Vereinssatzung unabhängig von der Zahl der Anwesenden immer beschlussfähig!

Rudolf Theis, Vorsitzender

06.01.2012 - Mitgliedsbeitrag und Beihilfesatz für 2012 wurden festgelegt:

1. Erhebung der Mitgliedsbeiträge für 2012
Nach § 9 der Vereinssatzung vom 20.04.2007, der 1. Änderung vom 11.03.2008 und der 2. Änderung vom 01.03.2011 wird für jedes Kalenderjahr der Beitragssatz neu festgelegt. Bemessungsgrundlage sind die Leistungen, die der Verein in den letzten drei Jahren zuvor bei Sterbefällen aufgewendet hat:

2009 = 10 Sterbefälle, Gesamtleistung = 6.000,00 EUR,
2010 = 5 Sterbefälle, Gesamtleistung = 3.000,00 EUR,
2011 = 8 Sterbefälle, Gesamtleistung = 4.450,00 EUR.

Insgesamt wurden für 23 Sterbefälle 13.450,00 EUR an Beihilfeleistungen ausgezahlt. Der Mittelwert pro Jahr beträgt 4.483,33 EUR. Dieser Mittelwert wird durch die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder geteilt. Die Mitgliederzahl (nur beitragspflichtige Personen) ist von 543 Personen (01.01.2011) bis zum 31.12.2011 auf 535 Personen gesunken.

Bei 535 Personen errechnet sich eine Mindest-Beitragsumlage von 8,38 EUR pro Mitglied. Unter Berücksichtigung einer angemessenen Rückstellung für Leistungsfälle, die erst in späteren Jahren fällig werden, wird 2012 der gleiche Beitragssatz wie 2010/2011 erhoben:

2012 werden pro beitragspflichtiger Person 12 EUR erhoben.

Wenn Sie uns als Mitglied eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, wird Ihr Beitrag Ende Januar 2012 vom Girokonto abgebucht. Sollten sich Änderungen Ihrer Bankverbindung ergeben oder sich der Kontoinhaber geändert haben, wollen Sie unserem Kassierer dies bitte bis spätestens 25.01.2012 mitteilen. Anderenfalls können Ihnen Zusatzkosten durch Rückbelastungen entstehen! Bei Änderungen Ihrer Bank oder des Kontoinhabers ist stets eine neue Bankeinzugsermächtigung erforderlich! Sie können hierfür unseren Vordruck "Antrag auf Mitgliedschaft" benutzen, siehe unter den Dokumenten auf unserer Internetseite www.beg-wallmenroth.de.

2. Sterbefall-Beihilfesatz im Jahr 2012
Für die Höhe der Sterbefall-Beihilfen wird die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder per 31.12.2011 gem. § 5 der Satzung zugrunde gelegt. Bei einer Zahl von 535 beitragspflichtigen Mitgliedern ergibt sich für alle im Jahr 2012 eintretenden Sterbefälle ein Beihilfesatz von 550 EUR. Von Sterbefall-Beihilfen werden ggf. noch nicht bezahlte Mitgliedsbeiträge abgezogen.

Rudolf Theis, Vorsitzender

01.03.2011 - Bericht über die Mitgliederversammlung 2011:

Unter leider sehr schwacher Mitgliederbeteiligung fand am 1. März unsere Jahresversammlung 2011 statt.

Einstimmig wiedergewählt wurde der Vereinsvorstand (Vorsitzender Rudolf Theis, Schriftführer Günter Langenbach und Kassierer Wolfgang Dingeldein). Die neue Wahlperiode des Vorstands läuft bis zum Jahr 2014.

Um ab 2014 auch jüngere Vereinsmitglieder in die Vorstandsarbeit einzubeziehen, sucht der Vorstand unter den rund 540 Vereinsmitgliedern dynamische, engagierte Leute, die bereit sind, nach Ablauf der neuen Wahlperiode vielleicht ein Vorstandsamt oder andere Aufgaben im Verein zu übernehmen. Interessierte Mitglieder können sich gerne bereits heute beim Vorstand melden!

Derzeit ist der Verein finanziell auf einem guten Weg, d. h. die satzungsgemäßen Leistungen können auch in den nächsten Jahren erbracht werden - eine normale Entwicklung der Sterbefallzahlen vorausgesetzt. Insgesamt hat sich die Neufassung der Vereinssatzung 2007 sehr positiv auf die Finanzsituation des Vereins ausgewirkt. Die Änderung der Beitrags- und Leistungsstrukturen war damals eine gute Entscheidung, die jetzt Früchte trägt. Um dies weiter zu optimieren und eine größere Kontinuität des Beitragssatzes zu ermöglichen, wurde jetzt eine geringfügige Modifikation der Bemessungsgrundlage als Satzungsänderung beschlossen. Damit kann die Attraktivität des Vereins weiter verbessert werden.

Wiedergewählt wurden auch die beiden Kassenprüfer C. Woywode und M. Kleinhenz. Von denen war bereits am 28.01.2011 die Vereinskasse für das Geschäftsjahr 2010 geprüft worden. Der Kassenbestand zum 31.12.2010 betrug 31.267,42 EUR, was gegenüber 2009 eine Verbesserung um 3.766,76 EUR bedeutet. Dieser Überschuss hat sich wegen der unerwartet günstigen Sterbefallentwicklung in 2010 (nur 5 Fälle) ergeben. Der Betrag wurde als Rückstellung den Sparanlagen zugeführt.

Zur Kassenführung gab es keinerlei Beanstandungen und dem Vorstand wurde von der Versammlung die Entlastung erteilt. Ebenso wurde der Beitragshöhe für 2011 (12 Euro pro Person) zugestimmt und die Vereinssatzung für die zukünftige Festlegung von Beitragssätzen leicht modifiziert. Unsere neu gefasste Vereinssatzung kann ab sofort unter "Dokumente" als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Wallmenroth, 1. März 2011
Rudolf Theis, Vorsitzender

03.02.2011 - Einladung zur Mitgliederversammlung 2011:

An alle Mitglieder des Begräbnis-Unterstützungsvereins Wallmenroth

Hiermit lade ich Sie herzlich zur Mitgliederversammlung gemäß § 4 der Vereinssatzung für
Dienstag, den 1. März 2011, um 19:00 Uhr in das Glockenhaus Wallmenroth ein.

Tagesordnung:
1. Kassenbericht 2010
2. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
3. Neuwahl des Vorstands (Vorsitzender, Schriftführer und Kassierer)
4. Neuwahl von zwei Kassenprüfern für die Geschäftsjahre ab 2011
5. Genehmigung des Beitragssatzes für das Geschäftsjahr 2011
6. Änderung der Vereinssatzung: Optimierung des Berechnungsmodells für den jährlichen Beitragssatz
7. Aussprache und Verschiedenes

Hinweise:
Stimmberechtigt sind alle Beitrag zahlenden Mitglieder des Vereins und alle Familienangehörigen, für die von Mitgliedern regelmäßig Jahresbeiträge geleistet werden. Familienangehörige, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nicht stimmberechtigt. Alle Stimmberechtigten können eigene Anträge zu den Punkten der Tagesordnung stellen. Die Mitgliederversammlung ist nach § 4 der Vereinssatzung unabhängig von der Zahl der Anwesenden immer beschlussfähig!

Rudolf Theis, Vorsitzender

12.01.2011 - Mitgliedsbeitrag und Beihilfesatz für 2011 wurden festgelegt:

1. Erhebung der Mitgliedsbeiträge für 2011
Nach § 9 der Vereinssatzung vom 20.04.2007 und der 1. Änderung vom 11.03.2008 wird für jedes Kalenderjahr der Beitragssatz neu festgelegt. Bemessungsgrundlage sind die Leistungen, die der Verein in den letzten drei Jahren zuvor bei Sterbefällen aufgewendet hat:

2008 = 12 Sterbefälle, Gesamtleistung = 7.200,00 EUR,
2009 = 10 Sterbefälle, Gesamtleistung = 6.000,00 EUR,
2010 = 5 Sterbefälle, Gesamtleistung = 3.000,00 EUR.

Insgesamt wurden für 27 Sterbefälle 16.200,00 EUR an Beihilfeleistungen ausgezahlt. Der Mittelwert pro Jahr beträgt 5.400,00 EUR. Dieser Mittelwert wird durch die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder geteilt. Die Mitgliederzahl (nur beitragspflichtige Personen) ist von 557 Personen (01.01.2010) bis zum 31.12.2010 auf 543 Personen gesunken. Bei 543 Personen errechnet sich eine Beitragsumlage pro Mitglied von 9,94 EUR.

Unter Berücksichtigung einer angemessenen Rückstellung für Leistungsfälle, die erst in späteren Jahren fällig werden, verbleibt es daher in 2011 beim gleichen Beitragssatz wie im Vorjahr:

2011 werden pro beitragspflichtiger Person 12 EUR erhoben.

Wenn Sie uns als Mitglied eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, wird Ihr Beitrag Ende Januar 2011 vom Girokonto abgebucht. Sollten sich Änderungen an Ihrer Bankverbindung ergeben oder sich der Kontoinhaber geändert haben, wollen Sie unserem Kassierer dies bitte bis spätestens 25.01.2011 mitteilen, anderenfalls können Ihnen Zusatzkosten durch Rückbelastungen entstehen!

Bei Änderungen Ihrer Bank oder des Kontoinhabers ist stets eine neue Bankeinzugsermächtigung erforderlich! Sie können hierfür unseren Vordruck "Antrag auf Mitgliedschaft" benutzen, siehe unter den Dokumenten auf unserer Internetseite www.beg-wallmenroth.de.

2. Sterbefall-Beihilfesatz im Jahr 2011
Für die Höhe der Sterbefall-Beihilfen wird die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder per 31.12.2010 gem. § 5 der Satzung zugrunde gelegt. Bei einer Zahl von 543 beitragspflichtigen Mitgliedern ergibt sich für alle im Jahr 2011 eintretenden Sterbefälle ein Beihilfesatz von 550 EUR.
Von Sterbefall-Beihilfen werden ggf. noch nicht bezahlte Mitgliedsbeiträge abgezogen.

Rudolf Theis, Vorsitzender

Zu den Informationen der Jahre 2007-2010

© 2007-2012 - Wolfgang Dingeldein (Kassierer) - Begräbnis-Unterstützungsverein Wallmenroth
Letzte Änderung dieser Seite am 31.01.2012

Diese Webseite jetzt ausdrucken!