Wappen der Ortsgemeinde Wallmenroth Begräbnis-Unterstützungsverein Wallmenroth
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28.01.2010 - Bericht über die Mitgliederversammlung vom 21.01.2010:

„Unsere Mitgliederzahl ist weiter zurück gegangen!“ Mit diesen wenigen Worten umschrieb der Vorstand die seit Jahren bestehenden Nachwuchs-Probleme des Begräbnis-Unterstützungsvereins Wallmenroth. Der Verein hatte zu Jahresbeginn 2010 noch 557 Mitglieder, das ist gegenüber dem Vorjahr ein Verlust von fast 20 Personen. Das Durchschnittsalter liegt bei über 57 Jahren und wird in den kommenden Jahren weiter steigen – ein Indiz dafür, dass junge Mitglieder durch die Webeaktionen der vergangenen Jahre nicht gewonnen werden konnten und gleichzeitig ein Spiegelbild der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung!

Zwar kann der Verein derzeit noch auf einen gesunden Kassenbestand blicken, der die finanzielle Leistungsfähigkeit sichern hilft, aber innerhalb weniger Jahre dürften diese Rücklagen bei jährlich zwischen 10 und 15 Sterbefällen aufgezehrt worden sein! Der Vorstand sucht an einem geeigneten Weg, um den negativen Trend abzuschwächen, so dass noch über einen möglichst langen Zeitraum Sterbefall-Beihilfen vom Verein gewährt werden können. Dabei wird neben Leistungsreduzierungen auch ein anderes Beitragsmodell erwogen.

Beides kann kaum die Ideallösung darstellen, die Fakten sind nicht beeinflussbar: Immer weniger Mitglieder müssen in Zukunft die Beihilfeleistungen für eine steigende Zahl von Sterbefällen aufbringen. Spätestens dann, wenn sich die Mitgliederzahl dem Wert von ca. 400 Personen nähert, dürfte die Grenze einer angemessenen Finanzierbarkeit erreicht werden. Der Vorstand wird die Mitglieder regelmäßig über neue Entwicklungen informieren.

Nach der Vereinssatzung wird der Jahresbeitrag aufgrund der Sterbefallzahlen der drei vorangegangenen Jahre berechnet; damit ergibt sich pro Mitglied in 2010 ein Beitrag von 12 EUR.

08.01.2010 - Einladung zur Mitgliederversammlung am 21.01.2010:

Alle Mitglieder des Begräbnis-Unterstützungsvereins Wallmenroth werden hiermit herzlich zur Mitgliederversammlung gemäß § 4 der Vereinssatzung eingeladen für Donnerstag, 21. Januar 2010, um 20 Uhr, im Glockenhaus Wallmenroth

Tagesordnung:
1. Kassenbericht 2009
2. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
3. Beitragssatz für das Geschäftsjahr 2010
4. Rückläufige Mitgliederzahlen
5. Gespräche mit anderen Begräbnisvereinen in der Region zwecks Erfahrungsaustausch
6. Aussprache und Verschiedenes

Hinweise:
Es sind alle Beitrag zahlenden Mitglieder des Vereins und alle Familienangehörigen, für die von Mitgliedern regelmäßig Jahresbeiträge geleistet werden, stimmberechtigt. Mitglieder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nicht stimmberechtigt. Alle Stimmberechtigten können eigene Anträge zu den Punkten der Tagesordnung stellen. Die Mitgliederversammlung ist nach § 4 der Vereinssatzung unabhängig von der Zahl der Anwesenden immer beschlussfähig!

gez. Rudolf Theis, Vorsitzender

04.01.2010 - Mitgliedsbeitrag für 2010 wurde festgelegt:

Nach § 9 der Vereinssatzung vom 20.04.2007 und der 1. Änderung vom 11.03.2008 wird für jedes Kalender der Beitragssatz neu festgelegt. Bemessungsgrundlage sind die Leistungen, die der Verein in den letzten drei Jahren zuvor bei Sterbefällen aufgewendet hat:
2007 = 11 Sterbefälle, Gesamtleistung = 6.900,00 EUR,
2008 = 12 Sterbefälle, Gesamtleistung = 7.200,00 EUR,
2009 = 10 Sterbefälle, Gesamtleistung = 6.000,00 EUR.

Insgesamt wurden für 33 Sterbefälle 20.100,00 EUR an Beihilfeleistungen ausgezahlt. Der Mittelwert pro Jahr beträgt 6.700,00 EUR. Dieser Mittelwert wird durch die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder geteilt. Die Mitgliederzahl (nur beitragspflichtige Personen) ist von 575 Personen (01.01.2009) bis zum 31.12.2009 auf 557 Personen gesunken.

Bei 557 Personen errechnet sich eine Beitragsumlage pro Mitglied von 12,03 EUR.
Der abgerundete Jahresbeitrag beträgt somit im Jahr 2010
pro beitragspflichtiger Person 12 EUR.

Wenn Sie uns als Mitglied eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, wird Ihr Beitrag im Januar 2010 vom Girokonto abgebucht. Sollten sich Änderungen an Ihrer Bankverbindung ergeben oder sich der Kontoinhaber geändert haben, wollen Sie unserem Kassierer dies bitte bis spätestens 20.01.2010 mitteilen, anderenfalls können Ihnen Zusatzkosten durch Rückbelastungen entstehen!

Bei Änderungen Ihrer Bank oder des Kontoinhabers ist stets eine neue Bankeinzugsermächtigung erforderlich! Sie können hierfür unseren Vordruck "Antrag auf Mitgliedschaft" benutzen, siehe unter den Dokumenten auf unserer Internetseite www.beg-wallmenroth.de.

04.01.2010 - Höhe der Sterbefall-Beihilfen in 2010:

Für die Höhe der Sterbefall-Beihilfen wird die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder per 31.12.2009 gem. § 5 der Satzung zugrunde gelegt. Bei einer Zahl von 558 beitragspflichtigen Mitgliedern ergibt sich für alle im Jahr 2010 eintretenden Sterbefälle ein Beihilfesatz von 600 EUR.
Von Sterbefall-Beihilfen werden ggf. noch nicht bezahlte Mitgliedsbeiträge abgezogen.

12.03.2009 - Bericht über die Mitgliederversammlung vom 04.03.2009:

Zentrales Themas bei der Jahreshauptversammlung des Begräbnis-Unterstützungsvereins Wallmenroth war die kontinuierlich sinkende Mitgliederzahl. Der Verein leidet seit etlichen Jahren daran, dass fast gar keine Neueintritte von jungen Leuten mehr zu verzeichnen sind. So hat sich die Alterspyramide inzwischen sehr ungünstig entwickelt; das Durchschnittsalter der zurzeit 570 Mitglieder liegt bei 57 Jahren und wird in den kommenden Jahren weiter steigen.

In den letzten Jahren wurden jährlich zwischen 10 und 15 Sterbefälle verzeichnet. Diese verstorbenen Mitglieder konnten nicht mehr durch Neuzugänge ersetzt werden. Der Verein wird es künftig immer schwerer haben, bei einem bezahlbaren Jahresbeitrag (derzeit 14 Euro pro Person) eine angemessene Sterbefall-Beihilfe an die Hinterbliebenen zu leisten. Konnten bisher bei einem Sterbefall 600 Euro ausgezahlt werden, so werden es bei sinkenden Mitgliederzahlen möglicherweise bereits ab 2011 nur noch 550 Euro sein - Tendenz weiter fallend!

In den vergangenen Jahren hat man durch viele Werbeaktionen versucht, diesem negativen Trend entgegen zu wirken, allerdings ohne spürbaren Erfolg! Durch eine neu gestaltete Satzung wurden außerdem die Aufnahmegebühren spürbar gesenkt. Seitdem ist es für Personen bis zum 40. Lebensjahr wesentlich attraktiver geworden, in den Verein einzutreten.

Gehörte es in Wallmenroth früher fast zur Selbstverständlichkeit, Mitglied im Begräbnisverein zu sein, so ist es in der heutigen Zeit leider kaum noch möglich, junge Menschen von der Wertigkeit einer Mitgliedschaft zu überzeugen. Die Bereitschaft zur Solidarität scheint nicht mehr so ausgeprägt zu sein; Vereinsleistungen werden eher mit einer Versicherungsleistung gleichgesetzt - was sie letztlich nicht sind. Die demografische Entwicklung und der Zwang zur Flexibilität in Beruf und Gesellschaft tun ein Übriges; viele Menschen wissen heutzutage nicht mehr, ob sie über viele Jahre in der Gemeinde wohnen bleiben werden.

Für den Vereinsvorstand ist es heute bereits absehbar, dass die Finanzierung des Begräbnisvereins, der seit 1923 besteht, nur noch über wenige Jahre garantiert werden kann! Zwar kann der Verein heute noch auf eine gesunde Kapitalrücklage blicken, allerdings wird sich diese bei weiter sinkenden Mitgliederzahlen sehr schnell abbauen. Der Vorstand hält es für seine Pflicht, alle Mitglieder bereits heute über diese Entwicklung zu informieren.

Man wird bis Ende 2009 nach Auswegen aus der sich abzeichnenden Krise suchen. Sowohl Kooperationen mit anderen Begräbnisvereinen als auch ein neues Finanzierungsmodell oder sogar schlimmstenfalls die Auflösung des Vereins zu einem bestimmten Stichtag dürfen dabei nicht aus der Diskussion heraus gehalten werden! Die Mitglieder werden über die weitere Entwicklung informiert.

Bei der Mitgliederversammlung trugen die beiden Kassenprüfer ihren Bericht über das Prüfergebnis 2008 vor. Die Kassenführung erwies sich als solide, den Vorstandsmitgliedern wurde für das Geschäftsjahr 2008 von der Versammlung die Entlastung erteilt. Der Verein verfügte per Jahresende 2008 über einen Kassenbestand (Bar, Giro- und Geldmarktkonten) von insgesamt 25.312,28 EUR. Gegenüber 2007 hat sich der Bestand um 1.494,30 EUR erhöht. Alle Mitgliedsbeiträge für 2008 wurden bezahlt. Der Verein hat in 2008 für 12 Sterbefälle Beihilfen von insgesamt 7.200 EUR ausgezahlt.

10.02.2009 - Einladung zur Mitgliederversammlung:

Alle Mitglieder des Begräbnis-Unterstützungsvereins Wallmenroth werden hiermit herzlich zur Mitgliederversammlung gemäß § 4 der Vereinssatzung vom 20.04.2007 eingeladen für

Mittwoch, den 4. März 2009, um 19:00 Uhr im Glockenhaus Wallmenroth

Tagesordnung:

1. Bestätigung der Wahl der Kassenprüfer für die Geschäftsjahre 2009 und 2010
2. Kassenbericht 2008
3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
4. Beitragssatz für das Geschäftsjahr 2009
5. Mitgliederentwicklung nach Werbeaktionen 2007 und 2008
6. Steuerrechtliche Situation des Vereins
7. Aussprache und Verschiedenes

Hinweis:
Es sind alle Beitrag zahlenden Mitglieder des Vereins und alle Familienangehörigen, für die von Mitgliedern regelmäßig Jahresbeiträge geleistet werden, stimmberechtigt. Mitglieder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nicht stimmberechtigt. Alle Stimmberechtigten können eigene Anträge zu den Punkten der Tagesordnung stellen. Die Mitgliederversammlung ist nach § 4 der Vereinssatzung unabhängig von der Zahl der Anwesenden immer beschlussfähig!

gez. Rudolf Theis
Vorsitzender

07.01.2009 - Mitgliedsbeitrag und Sterbefall-Beihilfen in 2009:

Der Vorstand gibt folgendes bekannt:

1. Erhebung der Mitgliedsbeiträge für 2009

Nach § 9 der Vereinssatzung vom 20.04.2007 und der 1. Änderung vom 11.03.2008 wird der Beitragssatz für das Jahr 2009 wie folgt festgelegt:

In den Jahren 2006, 2007 und 2008 wurden bei 40 Sterbefällen insgesamt 24.300 EUR an Sterbefall-Beihilfen ausgezahlt. Der Mittelwert pro Jahr beträgt 8.100 EUR. Dieser Betrag wird durch die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder geteilt. Die Mitgliederzahl (nur beitragspflichtige Personen) ist von 589 Personen (01.01.2008) bis zum 31.12.2008 auf 575 Personen gesunken.

Bei 575 Personen errechnet sich ein Beitragsaufkommen pro Mitglied von 14,09 EUR. Der abgerundete Jahresbeitrag beträgt deshalb auch

im Jahr 2009 pro beitragspflichtiger Person 14 EUR.

Bei Mitgliedern, die uns eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, werden die Beiträge im Monat Januar 2009 vom Bankkonto abgebucht. Sollten sich Änderungen an Ihrer Bankverbindung ergeben oder sich der Kontoinhaber geändert haben, wollen Sie unserem Kassierer dies bitte schnellstmöglich mitteilen. Es muss dann eine neue Bankeinzugsermächtigung erteilt werden. Sie können hierzu unseren Vordruck „Antrag auf Mitgliedschaft“ benutzen, siehe unter den Dokumenten auf unserer Internetseite www.beg-wallmenroth.de.

2. Sterbefall-Beihilfesatz im Jahr 2009

Für die Höhe der Sterbefall-Beihilfen wird die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder per 31.12.2008 gem. § 5 der Satzung zugrunde gelegt.

Bei einer Zahl von 575 beitragspflichtigen Mitgliedern ergibt sich für alle im Jahr 2009 eintretenden Sterbefälle ein Beihilfesatz von 600 EUR.

Von Sterbefall-Beihilfen werden ggf. noch nicht bezahlte Mitgliedsbeiträge abgezogen.

11.03.2008 - Pressebericht über die Mitgliederversammlung vom 11.03.2008:

Vorstand des Begräbnisvereins wiedergewählt - Aufnahmegebühren gesenkt

Wallmenroth: In der Mitgliederversammlung des Begräbnis-Unterstützungsvereins wurden die bisherigen Vorstandsmitglieder (Vorsitzender Rudolf Theis, Schriftführer Günter Langenbach und Kassierer Wolfgang Dingeldein) für eine weitere Wahlperiode bestätigt.

Der Jahresbeitrag 2008 für Mitglieder über 16 Jahren beträgt 14 EUR. Diese Beitragshöhe ist bei zurzeit 586 Mitgliedern gerade ausreichend, um die Beihilfe-Aufwendungen bei einer durchschnittlichen Zahl von Sterbefällen zu decken. Pro verstorbenem Vereinsmitglied werden derzeit 600 EUR an die Hinterbliebenen gezahlt, bei Verstorbenen unter 16 Jahren 300 EUR. In den letzten drei Jahren, die für die Beitragskalkulation berücksichtigt worden sind, hat der Verein für 44 Sterbefälle Leistungen an die Angehörigen gewährt, insgesamt 26.700 EUR.

Um die Mitgliedschaft insbesondere für jüngere Mitbürger attraktiver zu machen, hat der Verein die Aufnahmegebühren verringert. So zahlen Neumitglieder bis zum 30. Lebensjahr ab sofort keine Aufnahmegebühr mehr!
Vom 31. bis zum 40. Lebensjahr beträgt die einmalige Aufnahmegebühr nur noch 50 EUR!

Vom 41. bis zum 50. Lebensjahr sind es 150 EUR, vom 51. bis zum 60. werden 200 EUR und vom 61. bis zum 65. Lebensjahr 300 EUR fällig. Vom 66. bis zum 70. Lebensjahr sind 400 EUR zu zahlen und ab dem 71. Lebensjahr der Höchstsatz von 450 EUR. Für Neumitglieder gilt allerdings immer eine Wartezeit von 5 Jahren, bis ein Anspruch auf eine Sterbefall-Beihilfe besteht.

Der Verein kommt damit insbesondere jungen Familien, die im Ort zugezogen sind, entgegen. Wenn beide Elternteile Mitglied im Verein werden, dann werden ihre Kinder unter 16 Jahren beitragsfreie Mitglieder! Vergleichbares gilt für Alleinerziehende.

Der Verein wurde im Jahre 1923 gegründet und versteht sich als Selbsthilfe-Einrichtung für alle Wallmenrother Bürger und deren Angehörige. Neumitglieder sind jederzeit willkommen! Wer Interesse an einer Mitgliedschaft hat, kann sich gerne telefonisch unter 02741/4734 an den Vorsitzenden Rudolf Theis oder eines der anderen Vorstandsmitglieder wenden!

12.02.2008 - Einladung zur Mitgliederversammlung für den 11.03.2008:

An alle Mitglieder des Begräbnis-Unterstützungsvereins Wallmenroth

Hiermit lade ich Sie herzlich zur Mitgliederversammlung gemäß § 4 der Vereinssatzung vom 20.04.2007 ein für

Dienstag, den 11. März 2008, um 19:30 Uhr im Glockenhaus Wallmenroth.

Tagesordnung:
1. Nachwahl der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2007
2. Kassenbericht 2007
3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007
4. Neuwahl des Vorstands (Vorsitzender, Schriftführer und Kassierer)
5. Neuwahl von zwei Kassenprüfern für die Geschäftsjahre ab 2008
6. Genehmigung des Beitragssatzes für das Geschäftsjahr 2008
7. Antrag auf Änderung der Vereinssatzung vom 20.04.2007 - Neufestsetzung der Aufnahmegebühren nach § 7
8. Aussprache und Verschiedenes

Hinweise:
Es sind alle Beitrag zahlenden Mitglieder des Vereins und alle Familienangehörigen, für die von Mitgliedern regelmäßig Jahresbeiträge geleistet werden, stimmberechtigt. Familienangehörige, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nicht stimmberechtigt. Alle Stimmberechtigten können eigene Anträge zu den Punkten der Tagesordnung stellen. Die Mitgliederversammlung ist nach § 4 der Vereinssatzung unabhängig von der Zahl der Anwesenden immer beschlussfähig!

Mit freundlichen Grüßen
gez. Rudolf Theis
Vorsitzender

02.01.2008 - Jahresbeitrag für 2008 beträgt unverändert 14 EUR,
Sterbefall-Beihilfesatz beträgt jetzt 600 EUR!

1. Erhebung der Mitgliedsbeiträge für 2008:
Nach § 9 der Vereinssatzung vom 20.04.2007 wurde am 02.01.2008 der Beitragssatz für das Jahr 2008 durch den Vorstand wie folgt festgelegt:

In den Jahren 2005, 2006 und 2007 wurden bei 44 Sterbefällen insgesamt 26.700 EUR an Sterbefall-Beihilfen ausgezahlt. Der Mittelwert pro Jahr beträgt 8.900 EUR. Dieser Betrag wird durch die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder geteilt. Die Mitgliederzahl (nur beitragspflichtige Personen) ist von 610 Personen (01.01.2007) bis zum 31.12.2007 auf nur noch 589 Personen gesunken.

Bei 589 Personen errechnet sich ein Beitragsaufkommen pro Mitglied von 15,11 EUR. Abgerundet wäre ein Mitgliedsbeitrag von 15 EUR zu erheben. Da der Verein ab 2007 den Fälligkeitstermin für die Beiträge von der Jahresmitte auf den Jahresanfang vorverlegt hat, hat der Vorstand entschieden, für das Jahr 2008 keine Erhöhung des Beitragssatzes vorzunehmen. Der Jahresbeitrag beträgt deshalb auch im Jahr 2008 14 EUR pro beitragspflichtiger Person.

Bei Mitgliedern, die uns eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, werden die Beiträge im Monat Januar 2008 vom Bankkonto abgebucht. Sollten sich Änderungen an Ihrer Bankverbindung ergeben oder sich der Kontoinhaber geändert haben, wollen Sie unserem Kassierer dies bitte schnellstmöglich mitteilen. Es muss dann eine neue Bankeinzugsermächtigung erteilt werden. Sie können hierzu unseren Vordruck "Antrag auf Mitgliedschaft" benutzen, siehe unter den Dokumenten auf unserer Internetseite www.beg-wallmenroth.de.


2. Sterbefall-Beihilfesatz im Jahr 2008:
Für die Höhe der Sterbefall-Beihilfen wird die Mitgliederzahl per 31.12.2007 gem. § 5 der Satzung zugrunde gelegt.
Bei einer Zahl von 589 beitragspflichtigen Mitgliedern ergibt sich für alle im Jahr 2008 eintretenden Sterbefälle ein Beihilfesatz von 600 EUR.
Von Sterbefall-Beihilfen werden ggf. noch nicht bezahlte Mitgliedsbeiträge abgezogen.

09.06.2007: Werbeaktion "15 % Rabatt bei Aufnahmegebühr" nur noch bis 30. Juni!
Nur noch bis Ende Juni gewährt der Verein jedem neu eintretenden Mitglied einen Rabatt von 15 % auf die Aufnahmegebühr! Mitglied werden kann jede(r) Einwohner(in) von Wallmenroth! Wer später von Wallmenroth wegzieht, kann selbstverständlich auch weiterhin im Verein Mitglied bleiben!

Eine Mitgliedschaft ist auch interessant für Familien mit Kindern, denn Kinder sind bis zum 16. Geburtstag beitragsfrei im Verein, wenn beide Elternteile oder ein allein erziehendes Elternteil Mitglied ist!

Sind Sie bereits Mitglied? Dann sprechen Sie doch bitte Freunde und Bekannte an, ob Interesse besteht. Der Verein möchte gerne seine Mitgliederzahl von z. Zt. rund 600 Personen erhalten oder sogar erhöhen. Nur mit hohen Mitgliederzahlen sind wir auch in den kommenden Jahren in der Lage, bei Sterbefällen angemessene Beihilfen zu leisten!

Interessiert? Haben Sie Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft, wenden Sie sich bitte an den Vereinsvorsitzenden (Rudolf Theis, Tel. 02741/4734) oder den Kassierer (Wolfgang Dingeldein, Tel. 02741/25603 - ab 19 h).

26.05.2007: Mitgliedsbeiträge 2007 werden Ende Mai abgebucht!
Beitragseinzug Mitgliedsbeiträge 2007:
Wir werden per 30.05.2007 die Jahresbeiträge von den Bankkonten abbuchen, soweit uns hierzu Bankeinzugsermächtigungen der Mitglieder vorliegen.

Die Beitragsfälligkeit ist dieses Jahr einmalig Ende Mai, da der jährliche Fälligkeitstermin vom Monat Juli (Vorjahre bis 2006) ab dem Jahr 2008 auf den Monat Januar verlegt wird (siehe neue Satzung vom 20.04.2007).

Bitte teilen Sie uns stets alle persönlichen Veränderungen (Namen, Anschriften, Bankverbindungen rechtzeitig mit! Sonst kann es zu kostenaufwendigen Rückbelastungen führen. Diese wollen wir nach Möglichkeit vermeiden; dazu benötigen wir aber die Mithilfe unserer Mitglieder! Bedenken Sie bitte auch, dass beitragsfrei mitgeführte Personen nur bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres beitragsfrei sind. Sie sollten Ihre Kinder daher rechtzeitig vor dem 16. Geburtstag für eine beitragspflichtige Mitgliedschaft anmelden, wenn Sie dies wünschen. Ihre Kinder können dann selbstverständlich auch eine eigene Mitgliedschaft beantragen.

Alle Veränderungen können Sie mit dem Formular Antrag auf Mitgliedschaft  an uns melden.
Alle Anträge müssen im Original unterschrieben eingereicht werden. 

30.04.2007: Mitgliedsbeiträge und Beihilfen 2007 - Info zum Beitragseinzug
Erhebung der Mitgliedsbeiträge für 2007:
Nach § 9 der neuen Vereinssatzung vom 20.04.2007 wird der Mitglieds-Beitragssatz für das Jahr 2007 wie folgt berechnet:

In den Jahren 2004, 2005 und 2006 wurden bei 43 Sterbefällen insgesamt 25.800 EUR an Sterbefall-Beihilfen ausgezahlt. Der Mittelwert daraus beträgt 8.600 EUR. Dieser Betrag wird für die Berechnung des Mitgliedsbeitrags 2007 zugrunde gelegt. Die Mitgliederzahl (nur beitragspflichtige Personen) betrug zum 31.12.2006 insgesamt 609 Personen.

Es errechnet sich ein Beitragssatz von 14,12 EUR, dieser wird auf 14 EUR abgerundet.

Umstellung des Fälligkeitstermins:
Die Beiträge wurden bis 2006 zum 31.07. erhoben. Dadurch musste der Verein seine gesamten Leistungen im ersten Halbjahr aus dem Vermögen vorfinanzieren, was zu Zinsverlusten geführt hat. Ab dem Jahr 2008 wird die Fälligkeit immer im Monat Januar sein. Dies bedeutet, dass der Vorstand am Jahresanfang die Höhe des jeweiligen Mitgliedsbeitrags für das laufende Jahr im Mitteilungsblatt veröffentlicht und danach vom Kassierer die Beiträge in der zweiten Januarhälfte abgebucht werden!

Beachten Sie bitte die Sonderregelung für 2007:
Die Beiträge von 14 EUR pro Person werden ausnahmsweise in der zweiten Hälfte des Monats Mai abgebucht. Dadurch soll erreicht werden, dass zwischen den Beitragszahlungen für 2007 und 2008 ein moderater Abstand von ca. 9 Monaten verbleibt.

Wer für seine Familie mehr als 50 EUR an Jahresbeiträgen leisten muss, kann dies zukünftig auf zwei Fälligkeitstermine (je zur Hälfte im Januar und im Juli) verteilen lassen. Ein formloser Antrag an den Kassierer genügt!

Wichtig:
Bitte teilen Sie jede Änderung Ihrer Bankverbindung, Ihrer Adresse, etc., an den Kassierer Wolfgang Dingeldein, Hauptstr. 19 a, 57584 Wallmenroth (Tel. 02741/25603, erreichbar zwischen 19 und 21 h) mit. Falls Sie zu einer anderen Bank wechseln oder sich der Kontoinhaber ändert, benötigen wir eine neue Bankeinzugsermächtigung von Ihnen!

Mitglieder, die ihre Beiträge selbst überweisen, beachten bitte unsere Infos im Mitteilungsblatt, die Anfang Januar jeden Jahres erfolgen werden! Wir empfehlen Ihnen, die Beiträge bequem im Bankeinzugsverfahren abbuchen zu lassen! Für Ihre Ermächtigung zum Beitragseinzug können Sie den auf unserer Webseite www.beg-wallmenroth.de unter "Dokumente" angebotenen Vordruck "Antrag auf Mitgliedschaft" benutzen. Auf Wunsch senden wir Ihnen auch gerne ein Formular zu.

Sterbefall-Beihilfesatz im Jahr 2007
Für die Höhe der Sterbefall-Beihilfe wird die Mitgliederzahl per 31.12.2006 gem. § 5 der Satzung zugrunde gelegt. Bei 609 Mitgliedern ergibt sich für alle ab dem 20.04.2007 bis zum 31.12.2007 eintretenden Sterbefälle ein Beihilfesatz von 650 EUR.

Der Beihilfesatz 2008 richtet sich nach der Mitgliederzahl per 31.12.2007 und wird im Januar 2008 veröffentlicht.

Sterbefälle vom 01.01. bis 19.04.2007 wurden nach der alten Satzung mit 600 EUR Beihilfeleistung abgerechnet, allerdings wurde dabei auch für 2007 kein Beitrag mehr nacherhoben. Bei allen nach dem 20.04.2007 neu eintretenden Sterbefällen hingegen wird der Jahresbeitrag - sofern er noch nicht geleistet wurde - in Abzug gebracht.

Für (noch) Nicht-Mitglieder:
Ab sofort können auch alle Wallmenrother, die schon über 50 Jahre alt sind, dem Verein noch beitreten! Bei Eintritten bis spätestens 30.06.2007 gibt es für jedes Neumitglied unabhängig vom Eintrittsalter einen Rabatt von 15 % auf die nach § 7 der Satzung zu zahlenden Aufnahmegebühren! Kinder bis 16 Jahre sind beitragsfrei im Verein, wenn beide Elternteile oder Alleinerziehende bei uns Mitglied sind!

Wir möchten auf diesem Wege auch insbesondere junge Wallmenrother ansprechen, heute Mitglied in unserem Verein zu werden! Je früher Sie eintreten, desto niedriger sind Ihre Aufnahmegebühren. Der Verein ist keine Versicherung sondern eine Selbsthilfeeinrichtung! Eine Leistungsgarantie kann daher nicht auf sehr lange Zeiträume gegeben werden! Nur stabile Mitgliederzahlen tragen aber langfristig entscheidend zur Leistungsfähigkeit des Vereins bei.

Helfen Sie mit, durch Ihre Mitgliedschaft unsere Solidargemeinschaft zu stärken! Nur mit einer hohen Mitgliederzahl sind wir in der Lage, satzungsgemäße Beihilfeleistungen (bis max. 700 EUR pro Sterbefall) bei einem moderaten Jahresbeitrag leisten zu können!

24.04.2007: Neuer Antragsvordruck für Mitgliedschaft steht bereit:
Antrag auf Mitgliedschaft
(Microsoft Word Format zum Ausfüllen am Bildschirm oder von Hand)
Eine Version im Adobe Acrobat Reader Format (PDF) wird in Kürze bereit gestellt!

20.04.2007: Bericht zur außerordentlichen Mitgliederversammlung:
Am 20.04.2007 um 19:00 Uhr fand eine außerordentlíche Mitgliederversammlung in der Unterkirche Wallmenroth statt. Zu dieser Versammlung wurden die Beitrag zahlenden Mitglieder per Brief eingeladen. 61 Mitglieder waren der Einladung zur Versammlung gefolgt - im Vergleich zu früheren Versammlungen eine sehr hohe Beteiligung! Anbetrachts der Wichtigkeit der Beratung - letztlich ging es um die Entscheidung, den Verein zu wirtschaftlich Erfolg versprechenden Bedingungen weiter zu führen oder aufzulösen - war der Vorstand mit der hohen Beteiligung sehr zufrieden.

Grund für die außerordentliche Versammlung war die ungünstige finanzielle Entwicklung des Vereinsvermögens. Der Verein hat seit einigen Jahren mit sinkenden Mitgliederzahlen zu kämpfen, so dass neue Wege der Beitragsfinanzierung gefunden werden mussten. Insbesondere die ungünstige Altersstruktur - rund 2/3 der 603 Mitglieder (Stand 20.04.2007) sind bereits über 50 Jahre alt - macht dem Vorstand Sorgen. Statistisch bedeutet dies für die nächsten Jahre stetig steigende Sterbefallzahlen!

Der Vorstand hat ein neues Finanzierungskonzept ausgearbeitet, mit dem zumindest mittelfristig der Bestand des Vereins sichergestellt werden kann. Dieses Konzept wurde mit großer Mehrheit von der Versammlung angenommen und eine entsprechende Änderung der Vereinssatzung beschlossen.

Ab 2007 gilt ein neues Beitrags-Umlageverfahren:
Die Jahresbeiträge werden ab sofort als jährliche Umlage festgelegt. Für 2007 bedeutet dies, dass der Durchschnitt der Ausgaben für die Sterbefall-Beihilfen der Jahre 2004 bis 2006 als Basis genommen wird. Dies ergibt für 2007 einen Beitragssatz von 14 EUR (zum Vergleich: 2003-2006 = 10 EUR). Der Beitrag für 2008 richtet sich entsprechend nach den Fallkosten der Jahre 2005 bis 2007, usw.

Dynamische Anpassung der Sterbefall-Beihilfen:
Damit die Beitragsbelastung nicht zu sehr ansteigt, ist es erforderlich, die Höhe der Sterbefall-Beihilfen dynamisch an der jeweiligen Mitgliederzahl zu bemessen:
Die Sterbefall-Beihilfen betragen:
bei einer Mitgliederzahl von 650 und mehr beitragspflichtigen Personen 700 EUR,
bei einer Mitgliederzahl zwischen 600 und 649 beitragspflichtigen Personen 650 EUR,
bei einer Mitgliederzahl zwischen 550 und 599 beitragspflichtigen Personen 600 EUR,
bei einer Mitgliederzahl zwischen 500 und 549 beitragspflichtigen Personen 550 EUR,
bei einer Mitgliederzahl zwischen 450 und 499 beitragspflichtigen Personen 500 EUR,
bei einer Mitgliederzahl zwischen 400 und 449 beitragspflichtigen Personen 450 EUR.

Für Verstorbene bis zum 16. Lebensjahr wird jeweils der halbe Satz gewährt.

Da die für das Jahr 2007 zu berücksichtigende Mitgliederzahl (Stichtag 31.12.2006) bei 608 lag, wird ab sofort eine Beihilfe von 650 EUR (bisher 600 EUR) gezahlt. Allerdings ist damit zu rechnen, dass die Mitgliederzahl per 31.12.2007 unter 600 Personen liegen wird, dann würde sich die Beihilfe ab 2008 wieder entsprechend verringern. Der Verein wirbt daher nachhaltig um neue Mitglieder! Mitglied kann jede(r) Wallmenrother Einwohner(in) werden! Vielleicht wird es dann irgendwann möglich sein, sogar den Höchstsatz der Beihilfe von 700 EUR auszuzahlen!

Werbeaktion: Neumitglieder erhalten Rabatt bei Aufnahmegebühr!

Ab sofort können auch über 50 Jahre alte Wallmenrother dem Verein noch beitreten!

Bei Neumitgliedern, die über 21 Jahre alt sind, wird eine Aufnahmegebühr fällig, um eine gerechte Lastenverteilung zwischen langjährigen Vereinsmitgliedern und Neumitgliedern zu wahren.

Der Verein gewährt jedoch allen Wallmenrother Bürgern, die sich bis 30.06.2007 für eine Neumitgliedschaft entscheiden, einen Rabatt von 15 % auf die Aufnahmegebühr! Insbesondere über Anmeldungen von jungen Menschen freut man sich sehr, da nur damit der Verein seine Aufgaben auch in vielen Jahren noch erfüllen kann!

Eine Garantie, dass der Verein langfristig hohe Beihilfen leisten kann, ist natürlich heute nicht möglich. Der Verein ist aber keine Versicherung sondern eine Solidargemeinschaft, die bei Wechselfällen des Lebens Wallmenrother Bürgern helfen will. Primär unter diesem Aspekt sollte man sich für eine Mitgliedschaft entscheiden!

Wer Fragen zum Verein hat oder Mitglied werden will, kann sich gerne an die Vorstandsmitglieder Rudolf Theis (Vorsitzender), Günter Langenbach (Schriftführer) und Wolfgang Dingeldein (Kassierer) wenden.

Anträge zur Mitgliederversammlung

Weitere Informationen zu unserer Finanzproblematik finden Sie unter Dokumente.

02.03.2007: Neuwahl des Kassierers und Änderung des Auszahlungsverfahrens:
Unser langjähriger Kassierer, Herr C. Woywode, hat in der Mitgliederversammlung vom 02.03.2007 sein Amt aus Altersgründen aufgegeben. Als neuer Kassierer wurde der bisherige Kassenprüfer, Herr Wolfgang Dingeldein, gewählt.

Herrn Dingeldein können Sie bei allen Fragen rund um Ihre Mitgliedschaft, Beitragseinzug und die Auszahlung von Sterbefall-Leistungen ansprechen. Er ist in der Regel abends zwischen 19 und 21 Uhr unter 02741/25603 telefonisch erreichbar. Noch besser ist es, per E-Mail anzufragen. Für alle Mailanfragen an den Kassierer benutzen Sie bitte diesen Link: E-Mail

Wir weisen noch darauf hin, dass Sterbefall-Leistungen seit März 2007 grundsätzlich nicht mehr in bar ausgezahlt werden, sondern eine Überweisung auf das Girokonto eines Berechtigten (Hinterbliebenen) erfolgt. Die Zahlung kann auch an einen Dritten (z. B. Bestattungsunternehmer) erfolgen. Allerdings muss der Berechtigte hierzu seine Vollmacht zum Leistungsempfang geben.

Die Leistung kann von einem berechtigten Hinterbliebenen beim Verein beantragt werden. Ein entsprechendes Formular steht auf dieser Webseite zum Download bereit.

Dem Verein sind für die Prüfung der Anspruchsberechtigung kostenfrei zu überlassen:

a) eine Sterbeurkunde des verstorbenen Vereinsmitglieds,
b) eine Quittung über die Beitragszahlung für das laufende Kalenderjahr, falls diese Zahlung dem Verein noch nicht zugegangen ist,
c) die Angabe der Bankverbindung (Girokonto), auf die eine Überweisung der Sterbefall-Leistung erfolgen soll,
d) eine rechtsgültige Vollmacht des Anspruchstellers, wenn die Auszahlung an einen Dritten erfolgen soll.

Eine Auszahlung von Sterbefall-Leistungen erfolgt nur auf Antrag eines Berechtigten oder Bevollmächtigten. Der Verein prüft die Anspruchsberechtigung des Antragstellers (Berechtigten) nach gutem Glauben und übernimmt keine Haftung gegenüber in der gleichen Rangfolge stehenden Berechtigten. Eine Aufteilung auf mehrere Berechtigte wird durch den Verein nicht vorgenommen. Die Auszahlung der Sterbefall-Leistung an einen Berechtigten wirkt für und gegen alle anderen Berechtigten. Auszahlungsbeträge werden vom Verein mit schuldbefreiender Wirkung an den festgestellten Berechtigten überwiesen; Bar-Auszahlungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

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© 2007-2012 - Wolfgang Dingeldein (Kassierer) - Begräbnis-Unterstützungsverein Wallmenroth
Letzte Änderung dieser Seite am 07.01.2012

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