Wappen der Ortsgemeinde Wallmenroth

Begräbnis-Unterstützungsverein Wallmenroth
57584 Wallmenroth/Sieg - Deutschland (Germany)

gegründet 1923

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Historische Entwicklung, Aufgaben und Ziele des Vereins:

Februar 2023: Unser Verein besteht jetzt seit 100 Jahren!

Der Begräbnis-Unterstützungsverein Wallmenroth wurde am 18.02.1923 gegründet - in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg, als das Ruhrgebiet in Folge des Versailler Vertrags durch fremde Truppen besetzt war und in ganz Deutschland sehr schlechte Lebensbedingungen herrschten. Insbesondere die sehr hohe Inflationsrate brachte eine große Zahl von Familien in finanzielle Not, so dass viele nicht einmal mehr das Geld für ein angemessenes Begräbnis ihrer Angehörigen aufbringen konnten.

In vielen deutschen Gemeinden wurden damals Bestattungsvereine gegründet, so auch in Wallmenroth. Ein Teil dieser damals gegründeten Vereine besteht bis heute fort.

Der Begräbnis-Unterstützungsverein Wallmenroth wurde gegründet "zum Zweck, bei Todesfällen den Mitgliedern den Sarg gemeinschaftlich zu beschaffen", so die Formulierung in der damaligen Gründungssatzung. Am 5. März 1923 wurde die erste Vereinssatzung von der damaligen Preußischen Polizeiverwaltung in Betzdorf genehmigt.

Mitglied konnte jede/r Wallmenrother Bürger/in werden, sofern der Beitritt zum Verein bis zum 01.03.1923 erklärt wurde. Später Zugezogene durften ebenfalls Mitglied werden. Die relativ kurze Frist für die Beitrittserklärung Alteingesessener hängt wiederum mit der damals sehr schnell fortschreitenden Geldentwertung (Hyperinflation) zusammen: Man konnte sich damals keine längere Bedenkzeit leisten, um die Anschubfinanzierung des Vereins zu sichern!

Leider liegen aus der Gründungszeit bis zur Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg nur noch wenige Dokumente vor. Eine Ausfertigung der Originalsatzung ist aber in den Vereinsunterlagen erhalten geblieben. Die restriktive Beobachtung und Gängelung von freien Vereinsaktivitäten während der NS-Zeit dürfte dazu beigetragen haben, dass die Vereins-Historie heute nicht vollständig ist.

Das Ehrenmal auf dem Wallmenrother Friedhof erinnert an die Gefallenen und Vermissten der beiden Weltkriege!

Am 4. März 1966 wurden einige Satzungsregelungen angepasst. Unter anderem wurde festgelegt, dass jedes Jahr eine Mitgliederversammlung (sog. Generalversammlung) durchgeführt werden soll. Der Vorstand sollte fortan alle drei Jahre neu gewählt werden. Die Mindestzahl der Vereinsmitglieder sollte 20 betragen; würde diese unterschritten, sollte eine Auflösung des Vereins erfolgen. Bei Sterbefällen sollte ein Einheitssarg, der Leichentransport und die Arbeit des Totengräbers bezahlt werden.

Diese Mitte der 1960er-Jahre innovativ erscheinenden Satzungsregelungen wurden später mehrmals an die gesellschaftliche Entwicklung angepasst, so. z. B. in den "Statuten des Begräbnisvereins Wallmenroth vom 3. Februar 1987". In der Satzung von 1987 waren auch konkrete Regelungen aufgeführt, welche Geldleistungen an die Angehörigen verstorbener Vereinsmitglieder gezahlt werden! Inwieweit bereits in früheren Satzungen Geldleistungen der Höhe nach festgelegt waren, ließ sich bisher nicht durch ältere Dokumente belegen. Es ist aber davon auszugehen, dass solche Regelungen auch bereits in den 1970er-Jahren bestanden haben.

Eine große Neuregelung brachte die Neufassung der Vereinssatzung vom 11. März 1996. Diese Satzung wurde 2007 wiederum durch eine Neufassung ersetzt, bei der in den Jahren 2008 und 2011 nochmals kleinere Anpassungen erfolgt sind. Mit Wirkung vom 29.09.2021 hat die Vereinsversammlung die Satzungsbestimmungen neu gefasst. Diese Satzung gilt seitdem unverändert.

Unser Verein hat sich über eine Zeitspanne von hundert Jahren behaupten können! Im Schnitt waren überwiegend mehr als die Hälfte der Wallmenrother Einwohner auch Mitglied im Verein! Die seit Jahrzehnten bestehende Regelung, bei Sterbefällen Geldleistungen an die Hinterbliebenen zu zahlen, hat sich gut bewährt. Derzeit erhalten die Hinterbliebenen eine Beihilfe von 400 € bei Verstorbenen, die älter als 16 Jahre geworden sind, bei jünger Verstorbenen wird die Hälfte gezahlt. Die hierfür notwendigen Finanzmittel standen bisher immer aus Mitgliedsbeiträgen zur Verfügung, so dass unser Verein nicht auf Spenden angewiesen war.

Heute sind unsere Mitgliederschaft überwiegend ältere Menschen, die seit vielen Jahrzehnten in Wallmenroth leben. Es gehören aber auch rund 100 Mitglieder dazu, die als Kinder in Wallmenroth aufgewachsen sind und seit langem außerhalb wohnen. Grundsätzlich können zwar nur Einwohner von Wallmenroth Mitglied werden, aber wer einmal Mitglied ist, kann seine Zugehörigkeit zum Verein auch nach dem Wegzug aufrecht erhalten. Bereits in den 1990er-Jahren wurde die Möglichkeit geschaffen, dass auch ältere Einwohner dem Verein noch beitreten können. In diesem Falle wird aber eine besondere Aufnahmegebühr erhoben, die sich nach dem Lebensalter richtet.

Unsere jährlichen Mitgliedsbeiträge werden nach dem mittleren Leistungsaufwand der letzten drei vorangegangenen Jahre berechnet und auf die beitragspflichtigen Mitglieder umgelegt. Für jedes Kalenderjahr wird die Beitragshöhe neu festgelegt. In 2023 beträgt der Jahresbeitrag 17 € für alle Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr.

Dieses seit 2007 angewendete Berechnungsschema ist eine Konsequenz aus dem sog. "demografischen Wandel". Gesamtgesellschaftliche Veränderungen bewirken, dass sich von Jahr zu Jahr immer weniger junge Menschen für eine Vereinsmitgliedschaft entscheiden, da familiäre Bindungen in der Heimat inzwischen eher hinter den allgemeinen Lebensinteressen zurücktreten. Die Zahl der Neueintritte liegt seit etlichen Jahren nahe bei Null.

Der steigende Altersdurchschnitt der Vereinsmitglieder bedingt eine hohe Zahl an Sterbefällen und damit einen stetigen Mitgliederverlust. Austritte führen ebenfalls zu sinkenden Mitgliederzahlen! Mit Stand vom März 2023 sind noch 375 Mitglieder angemeldet - das sind nur noch etwa halb so viele wie 20 Jahre zuvor. Bereits 2007 und 2008 führte der Verein eine große Werbeaktion durch. Leider blieb damals der erwartete Erfolg aus. Die Zahl der Neueintritte blieb sehr gering!.

Heute kann unser Verein nicht mehr garantieren, dass eine adäquate Leistungshöhe bei den Sterbefall-Beihilfen bei gleichzeitig moderaten Jahresbeiträgen auch in ferner Zeit noch möglich sein wird. Das derzeitige Vereinsvermögen sichert aber - vorausgesetzt es ergeben sich keine exorbitanten Änderungen in den jährlichen Sterbefallzahlen - zumindest einen Fortbestand für die nächsten Jahre. Unsere Satzung sieht vor, dass bei einem Unterschreiten einer Mitgliederzahl von 150 Personen oder einer Verringerung des Vereinsvermögens auf weniger als 10.000 € der Verein aufgelöst wird, wenn keine wirtschaftlich tragfähige Lösung für die Fortführung gefunden werden kann. Ebenso müsste gewährleistet bleiben, dass sich ein handlungsfähiger Vorstand findet. In der heutigen Zeit ist es sehr schwierig geworden, Mitglieder für diese Aufgaben zu gewinnen!

Gepflegte Friedhofsanlage der Ortsgemeinde Wallmenroth

Neu angelegtes Urnengrabfeld auf dem Friedhof Wallmenroth

In der Mitgliederversammlung vom 29.09.2021 wurde eine Neufassung unserer Vereinssatzung beschlossen, die im Wesentlichen eine erweiterte Zusammensetzung des Vorstands regelt. Demnach können nun bis zu 10 Mitglieder in das Vorstands-Team gewählt werden. Dieses Vorstands-Team regelt anschließend die Aufgabenverteilung im Verein und wählt den/die Vorsitzende(n), Schriftführer/in und Kassierer/in.

Außerdem wurden mit der neuen Satzung die Leistungsgrenzen für die Höhe der Sterbefallbeihilfen angepasst.

Bis zum Jahr 2005 wurden die jährlichen Beiträge (bis Ende der 1980er-Jahre vierteljährlich) durch Haussammlungen eines ehrenamtlichen Vereinsmitglieds in bar eingezogen. 2004 erfolgte der Umstieg auf einen Einzug der Jahresbeiträge per Lastschrift. Dies ist für die Vereinsmitglieder und auch den Verein mit wenig Aufwand verbunden. Nur ein sehr kleiner Teil unserer Vereinsmitglieder zahlt seitdem noch auf Rechnung.

Nachteilig ist beim Beitragseinzugsverfahren, dass der frühere regelmäßige persönliche Kontakt zu unseren Vereinsmitgliedern nicht mehr stattfindet. Veränderungen in den Familien werden oft erst verspätet bekannt und auch die Neuwerbung von Mitgliedern wird uns erschwert. Eine Haussammlung wie früher wäre aber heute nicht mehr zeitgemäß und kaum noch personell für den Verein darstellbar.

© 2007-2024 - Wolfgang Dingeldein (Kassierer) - Begräbnis-Unterstützungsverein Wallmenroth
Letzte Änderung dieser Seite am 09.03.2023

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